Fahrpersonalverordnung
Inhalte der neuen Fahrpersonalverordnung
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Die wichtigsten Inhalte der Fahrpersonalverordnung kurz zusammengefasst:
- Aufhebung der 50-km-Grenze bei Fahrzeugen von 2,8 t bis zu 3,5 t (Handwerkerregel)
- Die 50-km-Grenze ist in der Gewichtsklasse 2,8 t bis 3,5 t mit der neuen Fahrpersonalverordnung weggefallen, was die Handwerkerregel verbessert.
- Nachweispflicht: Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage
Die Nachweispflicht tritt ein, sobald ein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt wird. Seit der Fahrpersonalverordnung vom 01.01.2008 muss der Fahrer bei einer Kontrolle den laufenden Tag und die 28 vorausgehenden „Fahrtage“ nachweisen. Gab es in die¬sem Zeitraum berücksichtigungsfreie Tage, an denen keine Aufzeichnungen durch Tachograph oder Tageskontrollblätter erfolgten, dann müssen diese Tage in al¬len Gewichtsklassen dokumentiert werden. Die notwendige Bescheinigung muss maschinenschriftlich ausgefüllt und vom Unternehmer oder einer beauftragten Person unter¬schrieben sein und die Gründe enthalten, warum diese Tage nicht nachweispflichtig waren.
Aufsichtspflicht des Unternehmers
Der Unternehmer muss nach der neuen Fahrpersonalverordnung dafür sorgen, dass Lenk- und Ruhezeiten von seinen Angestellten ein¬gehalten werden.
Aufbewahrung bei digitalen Tachographen
Die Daten des Massenspeichers sind alle 3 Monate nach Beginn der Aufzeichnung auszulesen. Der Unternehmer muss mindestens alle 28 Tage die Daten von der Fahrerkarte kopieren und diese in geeigneter Form ein Jahr aufzubewahren.
Gesetz Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung
Durch die Fahrpersonalverordnung wurde die EU-Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten in deutsches Recht umgesetzt, wodurch sich die Rechts- und Arbeitsbedingung im Logistik-Bereich verbessert haben.
Nach der neuen Fahrpersonalverordnung sind im gewerblichen Güterverkehr generell ab 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht folgende Sozialvorschriften einzuhalten:
- Lenkzeit pro Tag: 9h (Ausnahme ist eine Erhöhung auf 10h zweimal pro Woche.)
- Lenkzeit pro Woche: 56h (Pro Doppelwoche gilt die Grenze von 90h. )
- Ruhezeit pro Tag: 11h (Verkürzung auf 9h nur dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten.)
- Ruhezeit pro Woche: 45h (Verkürzung auf 24h, wenn innerhalb von 2 Wochen mind. 2 Ruhezeiten von mind. 45h eingehalten werden.)
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