Neue Importklauseln für Incoterms 2011

Logistik - Fachinformationsdienst LogistikManager

Incoterms 2011 gelten ab dem 1. Januar 2011 - Die Internationale Handelskammer (ICC) hat 4 Klauseln gestrichen und 2 neue Klauseln hinzugefügt

Die 7. Revision der Incoterms zur Regelung von Liefer-, Transport-und Verzollungspflichten sowie des Gefahrübergangs macht aus 13 Klauseln nur noch 11, die offiziell am 1.1.2011 in Kraft getreten sind.

Praxis-Tipp "Incoterms 2011": Sie dürfen die neuen Incoterms schon jetzt nutzen oder auch in Zukunft die alten Versionen vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie stets durch einen Klammerzusatz wie z. B. "Incoterms 2010" klarstellen, welche Version Vertragsbestandteil wird.

Incoterms 2011 - 2 neue Klauseln

Es wurden 4 Klauseln gestrichen (DAF, DES, DEQ, DDU) und durch 2 neue Klauseln ersetzt (DAP und DAT).

"Delivered At Place" (DAP)/"Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

"Delivered At Terminal" (DAT)/"Geliefert Terminal" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. "Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

Ferner wird bei den neuen Incoterms 2011 deutlich unterschieden zwischen den so genannten blauen Klauseln für den Schiffstransport und den Klauseln für den multimodalen Transport.

In den Ausführungen zu den Incoterms sind Hinweise dazu enthalten, welche Klauseln für welche Transportart verwendet werden sollen (multimodale Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP; blaue Klauseln: FAS, FOB, CFR, CIF).

Die Klauseln FOB, CFR und CIF wurden angepasst bzw. mit weiteren Erläuterungen versehen. Konkret geht es z. B. darum, dass bei FOB (Free On Board) früher der Gefahrübergang stattgefunden hat, wenn die Ware "die Lotrechte der Reling" überschritten hatte; gleichermaßen ist das für CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance, Freight) der Fall gewesen. Nunmehr wird klargestellt, dass der Gefahrübergang erst dann erfolgt, wenn die Ware auf dem Schiff abgesetzt worden ist.

Beachten Sie: Das Risiko ist also zu einem kleinen Teil weiter auf den Lieferanten verlagert worden.

Ferner enthalten die neuen Incoterms 2011 den Hinweis darauf, dass im modernen Containerverkehr CFR- und CIF-Klauseln kaum sinnvoll seien, weil die Verhältnisse im modernen Containerhafen einer Bestimmung des Gefahrübergangs anhand der konkreten Beladung des Schiffs (jetzt: Absetzen auf dem Schiffsdeck) nicht mehr gerecht werden. Es wird empfohlen, dass man im Containerverkehr CPT oder CIP verwendet. Bei diesen Klauseln geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer über.

Die neuen Incoterms 2011 enthalten an verschiedenen Stellen Berücksichtigungen der "Supply Chain Security"; dies steht im Zusammenhang mit den in jüngerer Vergangenheit immer wichtiger gewordenen Zertifikaten für die Zollabwicklung: AEO (Authorized Economic Operator) und ZWB (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter).

Dazu ist in den Erläuterungen zu den Incoterms 2010 vorgesehen, dass in den Verpflichtungen A 2 und B 2 sowie A 10 und B 10 neben der bislang enthaltenen Mitwirkung an bzw. der Besorgung der Bewilligungen und Genehmigungen auch Fragen zur Sicherheit der Mitwirkungs- oder Übernahmepflicht darunterfallen. Das ist als Ausfluss der immer wichtiger werdenden Security im Nachgang zur 9/11-Entwicklung zu sehen (die USA haben an den Incoterms diesmal stärker partizipiert als früher). Ferner sind in den Incoterms 2010 stärker elektronische Dokumente berücksichtigt.

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