Lenkzeiten
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Die neuen Lenkzeiten im Überblick
Seit dem 11. April 2007 müssen Sie verschärfte Vorschriften bei den Ruhe- und Lenkzeiten berücksichtigen. Seit diesem Stichtag wurden die ohnehin strengen Vorschriften bei den Arbeits-, Ruhe- und Lenkzeiten von LKW-Fahrern noch einmal erheblich verschärft.
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Beachten Sie unbedingt die folgenden Tipps, wenn Sie nicht über dieses komplizierte Regelwerk stolpern wollen. Denn sonst drohen nicht nur Ihren Fahrern, sondern auch Ihrem Unternehmen empfindliche Strafen.
Die Grundregeln bei der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind im Prinzip recht einfach, aber in ihrer Kombination verstecken sich einige gemeine Fallen.
Die wichtigsten Lenkzeiten-Änderungen sind:
Die täglichen Lenkzeiten betragen maximal 9 Stunden. Nur an 2 Tagen darf ein Fahrer diese Lenkzeiten auf 10 Stunden ausdehnen.
Ein Fahrer darf die wöchentlichen Lenkzeiten
von 56 Stunden keinesfalls überschreiten.
Nach 56 Stunden schreibt die
Verordnung eine Wochenruhezeit vor.
Lenkzeiten werden definiert als die aufsummierten gesamten Lenkzeiten
zwischen dem Ende der täglichen
Ruhezeit und dem Beginn der
darauf folgenden Ruhezeit
beziehungsweise einer täglichen und
einer wöchentlichen Ruhezeit.
Dabei
gilt es außerdem, die Gesamthöchstarbeitszeit
zu beachten.
Tipp: Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen der Motor läuft. Ausnahmen sind
reine Wartezeiten (zum Beispiel Be- und
Entladen oder auch Grenzabfertigung).
Sie gelten zwar nicht als Lenkzeiten,
aber als Arbeitszeiten.
Innerhalb von 2 Wochen darf ein Fahrer nie mehr als 90 Stunden Fahrzeit anhäufen.
Nach Lenkzeiten von 4,5 Stunden
muss die Fahrt für mindestens 45 Minuten
unterbrochen werden. Alternativ
kann ein Fahrer diese Pause auch
auf 15 Minuten gefolgt von einer 30-
Minuten-Pause aufteilen.
Ist Ihr Fahrer alleine auf Tour, so muss er im Normalfall innerhalb von 24 Stunden eine Ruhepause von 11 zusammenhängenden Stunden einlegen. Allerdings können zwischen 2 Wochenruhezeiten auch maximal 3-mal hintereinander mindestens 9 Stunden Pause eingelegt werden.
Bei Zwei-Fahrer-Besatzung muss jeder
Fahrer eine Tagesruhezeit von mindestens
9 Stunden innerhalb von 30
Stunden nach dem Ende einer täglichen
oder wöchentlichen Ruhezeit
einlegen. Hier sind keine Aufteilungen
oder Verkürzungen innerhalb der Ruhe- und Lenkzeiten gestattet.
Tipp: Als Ruhezeit gilt immer,
wenn der Fahrer frei
über seine Zeit verfügen kann. Das
gilt auch, wenn er dabei im Fahrzeug
bleibt.
Nach sechs 24-Stunden-Tagen müssen Sie Ihrem Fahrpersonal mindestens für 45 Stunden die Wochenruhezeit gönnen. Hier ist es aber erlaubt, auch die angrenzenden Tagesruhezeiten hinzuzurechnen!
Allerdings gibt es auch in den Ruhe- und Lenkzeiten eine Ausnahme: Innerhalb von 2 Wochen darf die Wochenruhezeit einmal auf 24 zusammenhängende Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 3 Wochen eine gleichwertige Zusatzruhepause, die auf eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden folgt, eingelegt wird.
Konnten Sie bei den alten Regeln noch recht flexibel planen, so sind Sie und Ihre Fahrer durch die neue Verordnung bei den Ruhe- und Lenkzeiten wesentlich stärker eingeengt. Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihrer Routen- und Zeitplanung und fordern Sie Ihre Fahrer zur strikten Einhaltung der Regeln auf.
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