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Dürfen Sie von Ihren Lieferanten Jahresrückvergütungen verlangen?

veröffentlicht am 15.10.2010 unter Einkauf
In der Redaktions-Hotline des Einkaufsmanager wurde kürzlich folgende Frage gestellt:
"Wenn der Umsatz mit einem Lieferanten um fast 85 % gestiegen ist, kann da eine Jahresrückvergütung gefordert werden?"

Hier die Antwort der Redaktion:


Es ist juristisch betrachtet völlig problemlos, von diesem Lieferanten eine Jahresrückvergütung zu fordern. Ein sehr gutes Argument haben Sie ja dafür. Der Lieferant hat die Möglichkeit "Ja" oder "Nein" zu diesem "Rahmabschöpfen" zu sagen. So lange er sich in diesem Verhandlungsprozess frei entscheiden kann und dieser Lieferant nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wird (beispielsweise durch die ungefragte Rechnungskürzung oder Belastung seines Kreditorenkontos) ist die Forderung völlig in Ordnung.