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Importpraxis: Muss Software verzollt werden?

veröffentlicht am 07.08.2011 unter Einkauf
Laut Gesetz sind nur so genannte „körperliche Gegenstände“ verzollungspflichtig. Bei Maschinen oder Rohstoffen ist die Sachlage klar. Nicht aber bei „in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte“ Software.
Als körperlicher Gegenstand ist sie ja schlecht zu bezeichnen, eher als virtueller. Und genau da setzt die zollwertrechtliche Behandlung auch an. Für die Zöllner ist nicht der Transaktionswert die Messlatte, also der von Ihnen gezahlte Preis, sondern wie Sie die Software in die EU eingeführt haben. Als Download via Internet bleibt sie zollfrei, da keine (körperliche) Warenbewegung erfolgt ist. Steckt sie als CD aber in einer Box, hält der Zoll seine Hand auf.

Beachten Sie:
Davon nicht betroffen ist Software, die zum Lieferumfang einer Maschine oder Anlage gehört.