Jobverlust durch Beleidigung
veröffentlicht am 30.11.2011 unter Einkauf
Mit durchaus fatalen Folgen: Ein unbedachtes Wort kann nichts weniger als den Job kosten! Das berichtet der Fachinformationsdienst Einkaufsmanager in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Begründung: der allgemein vorherrschende grobe Umgangston in der Reinigungsbranche. Ein einzelnes, unbedachtes Schimpfwort muss im Allgemeinen also nicht unbedingt zur Kündigung führen, gefährlicher sind indes wiederholte und grob ehrverletzende oder rufschädigende Verleumdungen des Arbeitgebers.
Was ist zu viel? Die Branche macht den Unterschied
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird allerdings auch der Umgangston einer Branche berücksichtigt. So wandelte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main die Kündigung eines Fensterreinigers, der zu seinem Vorgesetzten „Hau ab!“ und „Verpiss dich!“ gesagt hatte, in eine Abmahnung um.Die Begründung: der allgemein vorherrschende grobe Umgangston in der Reinigungsbranche. Ein einzelnes, unbedachtes Schimpfwort muss im Allgemeinen also nicht unbedingt zur Kündigung führen, gefährlicher sind indes wiederholte und grob ehrverletzende oder rufschädigende Verleumdungen des Arbeitgebers.














