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Jobverlust durch Beleidigung

veröffentlicht am 30.11.2011 unter Einkauf
Dass Stress und Überlastungen im Büro die berühmten Sicherungen durchbrennen lassen, hat wohl schon jeder erlebt. Und wahrscheinlich auch, dass man dann Dinge sagt, die einem unter normalen Umständen niemals in den Kopf, geschweige denn auf die Zunge gekommen wären.
Mit durchaus fatalen Folgen: Ein unbedachtes Wort kann nichts weniger als den Job kosten! Das berichtet der Fachinformationsdienst Einkaufsmanager in seiner aktuellen Ausgabe.

Was ist zu viel? Die Branche macht den Unterschied

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird allerdings auch der Umgangston einer Branche berücksichtigt. So wandelte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main die Kündigung eines Fensterreinigers, der zu seinem Vorgesetzten „Hau ab!“ und „Verpiss dich!“ gesagt hatte, in eine Abmahnung um.

Die Begründung: der allgemein vorherrschende grobe Umgangston in der Reinigungsbranche. Ein einzelnes, unbedachtes Schimpfwort muss im Allgemeinen also nicht unbedingt zur Kündigung führen, gefährlicher sind indes wiederholte und grob ehrverletzende oder rufschädigende Verleumdungen des Arbeitgebers.