Leserfrage: Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) und Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
veröffentlicht am 18.08.2010 unter Einkauf
Antwort: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sowohl die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) als auch die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Der Einkauf braucht die AEB, um die gegnerischen AVB abzuwehren bzw. zu neutralisieren.
Besitzt der Einkauf keine AEB und weist der Lieferant in seiner Auftragsbestätigung auf seine AVB hin (das ist der Normalfall), dann werden die AVB fast immer stillschweigend Vertragsbestandteil, wenn es sich um eine laufende Geschäftsbeziehung handelt.
Da so gut wie alle Lieferanten verkaufsseitig mit Zahlungs- und Lieferungsbedingungen arbeiten, braucht der Einkauf AEB zum Herstellen einer juristischen Pattsituation. Im Streitfall gelten dann nicht die AGB, sondern die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Besitzt der Einkauf keine AEB und weist der Lieferant in seiner Auftragsbestätigung auf seine AVB hin (das ist der Normalfall), dann werden die AVB fast immer stillschweigend Vertragsbestandteil, wenn es sich um eine laufende Geschäftsbeziehung handelt.
Da so gut wie alle Lieferanten verkaufsseitig mit Zahlungs- und Lieferungsbedingungen arbeiten, braucht der Einkauf AEB zum Herstellen einer juristischen Pattsituation. Im Streitfall gelten dann nicht die AGB, sondern die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.














