Nachfristen selbst vereinbaren
veröffentlicht am 17.08.2010 unter Einkauf
Um von vornherein Probleme auszuschließen, empfehlen wir Ihnen, schon bei den Verhandlungen individualvertragliche Absprache mit dem Lieferanten zu treffen, etwa durch Klauseln wie:
- "Für alle Lieferungen wird im Falle des Verzugs eine Frist zur Nachlieferung von 2 Arbeitstagen vereinbart."
- "Für behebbare Sachmängel wird eine Frist zur Nacherfüllung von 3 Arbeitstagen vereinbart. Nach einem erfolglosen Nacherfüllungsversuch gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen."














