Neues Produktsicherheitsgesetz
veröffentlicht am 22.02.2012 unter Einkauf
Strengere Auflagen, höhere Bußgelder
Das sollte es aber, denn es betrifft besonders Einkäufe in Nicht-EU-Ländern hinsichtlich Sicherheit, Kontrolle sowie Kennzeichnung von Waren und Produkten (u. a. Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Verwendung der GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“, die jetzt wesentlich strengeren Auflagen unterliegt).Beachten Sie: Kräftig heraufgesetzt wurden z. B. auch die Bußgelder. Waren bei falscher oder fehlender Kennzeichnung bislang 3.000 € fällig, sind es jetzt 10.000 €.














