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Recht im Einkauf: Standardverträge gelten im Ausland nicht

veröffentlicht am 18.01.2011 unter Einkauf
Grundsätzlich sind Ihre deutschsprachigen Standardverträge im internationalen Geschäftsverkehr nicht rechtsgültig. Als global agierender Einkäufer müssen Sie in der Regel so genannte grenzüberschreitende Verträge abschließen. Dazu gehören auch Ihre AGBs! Was übrigens auch für den Einkauf innerhalb der EU gilt.
Prüfen Sie deshalb genau, ob Ihre Verträge und AGBs den Vorschriften des UN-Kaufrechts genügen (Art. 14 ff. i. V. m. Art. 8 oder nach Art. 7 Abs. 2 CISG). Meist müssen Sie sie den CISG-Regeln anpassen (Convention on Contracts for the International Sale of Goods).

Und das heißt für Sie: Verträge und AGBs müssen als Mindeststandard auch in englischer Fassung vorliegen. Erst dann sind sie wirksam und können in einen Liefervertrag mit einbezogen werden. Ist Englisch als Verhandlungs- oder Vertragssprache nicht festgelegt, empfiehlt es sich, Verträge und eigene AGBs in der Heimatsprache des Zulieferers abzufassen.