Reiseversicherungen: Auf das Kleingedruckte kommt's an
veröffentlicht am 02.09.2011 unter Einkauf
Denn Reiseversicherungen, die bei einem Rücktritt oder einem Abbruch für die entstandenen Kosten aufkommen, gelten nicht automatisch für eine Reiseunterbrechung, selbst im Krankheitsfall nicht.
Ein Mann, der wegen eines Unfalls auf seiner Südamerika-Tour 5 Tage nicht im Hotel, sondern im Krankenhaus verbringen musste, forderte vom Veranstalter die dafür angefallenen Übernachtungskosten zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht München entschied (Urteil vom 10.12.2009, Az. 223 C 27643/09).
Ein Mann, der wegen eines Unfalls auf seiner Südamerika-Tour 5 Tage nicht im Hotel, sondern im Krankenhaus verbringen musste, forderte vom Veranstalter die dafür angefallenen Übernachtungskosten zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht München entschied (Urteil vom 10.12.2009, Az. 223 C 27643/09).














