Vertragsmanagement: Das UN-Kaufrecht zu Handelsbräuchen
veröffentlicht am 13.11.2010 unter Einkauf
Das UN-Kaufrecht (auch CISG genannt) stellt sie auf die Stufe einer Rechtsnorm. Diese Norm ist aber nicht starr und ein für allemal festgeschrieben, sondern veränderbar. In einigen Fällen kann sie sogar erlöschen.
Im Streitfall muss sie bewiesen bzw. festgestellt werden. Das anzuwendende Recht ist dann in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu prüfen:
Im Streitfall muss sie bewiesen bzw. festgestellt werden. Das anzuwendende Recht ist dann in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu prüfen:
- Zunächst gelten die Rechtsnormen, die nicht veränderbar sind.
- Anschließend gelten die Vereinbarungen der Vertragsparteien.
- Haben die Parteien keine Vereinbarung getroffen, so gilt der jeweilige Handelsbrauch, selbst wenn die Vertragsparteien oder eine Partei von ihm keine Kenntnis hatte oder die Rechtsfolge nicht gewollt war.














