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Fuhrpark-Management: Längerer Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen gebilligt

veröffentlicht am 02.06.2009 unter Fuhrparkmanagement
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 273/2009 gebilligt, die einen Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen bis zum 31. Dezember 2010 vorsieht. Damit können Wirtschaftsbeteiligte summarische Vorab-Eingangs- und Ausgangsanmeldungen beim Zoll abgeben oder die bisherige Methode weiterverwenden.
Der Grund für diese Übergangsregelung liegt in der großen Komplexität der summarischen Meldungen, die bei der Umsetzung zu größeren Verzögerungen geführt hat, so dass nicht alle Wirtschaftsbeteiligten an diesem Verfahren bis zum 1. Juli 2009 teilhaben können.

Ursprünglich hätten im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative ab diesem Datum alle in die EU eingehenden beziehungsweise aus der EU ausgehenden Waren elektronisch vorab angemeldet werden müssen.

Achtung: Die vorgeschriebene Anmeldung von Warenausfuhren via Atlas-Ausfuhr (AES) gilt nach wie vor ab dem 1. Juli 2009.
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