Fuhrpark-Management: Längerer Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen gebilligt
veröffentlicht am 02.06.2009 unter Fuhrparkmanagement
Der Grund für diese Übergangsregelung liegt in der großen Komplexität der summarischen Meldungen, die bei der Umsetzung zu größeren Verzögerungen geführt hat, so dass nicht alle Wirtschaftsbeteiligten an diesem Verfahren bis zum 1. Juli 2009 teilhaben können.
Ursprünglich hätten im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative ab diesem Datum alle in die EU eingehenden beziehungsweise aus der EU ausgehenden Waren elektronisch vorab angemeldet werden müssen.
Achtung: Die vorgeschriebene Anmeldung von Warenausfuhren via Atlas-Ausfuhr (AES) gilt nach wie vor ab dem 1. Juli 2009.
Ursprünglich hätten im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative ab diesem Datum alle in die EU eingehenden beziehungsweise aus der EU ausgehenden Waren elektronisch vorab angemeldet werden müssen.
Achtung: Die vorgeschriebene Anmeldung von Warenausfuhren via Atlas-Ausfuhr (AES) gilt nach wie vor ab dem 1. Juli 2009.














