Mitarbeiter im Fuhrpark: Antidiskriminierungsgesetz gilt auch bei altersbedingten Kündigungen
veröffentlicht am 27.03.2008 unter Fuhrparkmanagement
Ein Arbeitgeber dürfe bei einer Massenentlassung mit Sozialauswahl das Alter in keinem Fall als Kriterium heranziehen. Zwar ist dies nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz möglich, widerspricht aber nach Ansicht des Gerichts europäischem Recht, da hiernach der Diskriminierungsschutz grundsätzlich zu gelten hat. Der deutsche Gesetzgeber habe die betreffende europäische Richtlinie also nicht vollständig umgesetzt. Deshalb sei bei Kündigungen nicht das Kündigungsschutzgesetz, sondern das AGG anzuwenden. Mit diesem Urteil ist die Rechtslage gerade bei altersbedingten Kündigungen nicht eindeutig geklärt.
Planen Sie also altersbedingte Kündigungen, prüfen Sie vorerst jeden Fall einzeln nach den schärferen Vorschriften des AGG, um nicht im Nachhinein vor den Arbeitsgerichten zu scheitern.
Planen Sie also altersbedingte Kündigungen, prüfen Sie vorerst jeden Fall einzeln nach den schärferen Vorschriften des AGG, um nicht im Nachhinein vor den Arbeitsgerichten zu scheitern.














