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Neue EU-Kabotageregelung gilt ab Mai 2010


Mit Wirkung zum 14. Mai 2010 tritt die EU-Kabotage-Verordnung 1072/2009 in Kraft. Das bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie innerhalb eines anderen Staates der EU Güterbeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchführen (Kabotage), nachfolgende Regelungen beachten müssen:

Nach einem grenzüberschreitenden Transport dürfen Sie in dem anderen Staat nur 3 Binnentransporte innerhalb von 7 Tagen durchführen, dann müssen Sie das Land wieder verlassen. Auf der Rückfahrt ist in jedem anderen Land nur eine Kabotagebeförderung erlaubt, und zwar binnen 3 Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs. Sofern es aus Sicht der betroffenen Länder durch Kabotagefahrten zu einer „ernsten Marktstörung“ kommen sollte, können diese Länder bei der EU-Kommission eine zusätzliche Einschränkung der Kabotage beantragen.



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