Neue EU-Kabotageregelung gilt ab Mai 2010
veröffentlicht am 25.02.2010 unter Fuhrparkmanagement
Nach einem grenzüberschreitenden Transport dürfen Sie in dem anderen Staat nur 3 Binnentransporte innerhalb von 7 Tagen durchführen, dann müssen Sie das Land wieder verlassen. Auf der Rückfahrt ist in jedem anderen Land nur eine Kabotagebeförderung erlaubt, und zwar binnen 3 Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs. Sofern es aus Sicht der betroffenen Länder durch Kabotagefahrten zu einer „ernsten Marktstörung“ kommen sollte, können diese Länder bei der EU-Kommission eine zusätzliche Einschränkung der Kabotage beantragen.














