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Praxistipp für Fuhrparkleiter: So bleiben Sie nicht auf unwirksamen Nachrüst-Rußfiltern sitzen

veröffentlicht am 04.02.2008 unter Fuhrparkmanagement

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt bereits letzten Monat die Betriebsgenehmigung für einige Ruß-Nachrüstfilter zurückgezogen hat, haben die Hersteller dieser Systeme dem Amt weitere Partikelminderungssysteme zur Löschung der Betriebserlaubnis gemeldet.

Welche Modelle davon betroffen sind und wie Sie als Fuhrparkleiter vermeiden, auf den unbrauchbaren Rußfiltern sitzenzubleiben, zeigt Ihnen der Chefredakteur vom LogistikManager

Bei Filtern des Herstellers GAT handelt es sich um Systeme mit den Betriebserlaubnisnummern: 17 018, 17 064, 17 065, 17 074, 17 141 und 17 143.

Der Hersteller Tenneco beantragte die Löschung der Betriebserlaubnis für Systeme mit der ABE: 17 093, 17 094, 17 135 und 17 147. Auch Bosal beantragte die Lösung der Betriebserlaubnis für sein System mit der Nummer 17 097. Haben Sie Ihre Fahrzeuge mit einem System der oben genannten ABEs nachgerüstet, brauchen Sie nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nicht zu befürchten, dass damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Auch bei der Steuer und bei der Klassifizierung ergeben sich keine Änderungen.
 

Tipp für Fuhrparkleiter: Handel und Autowerkstätten haben sich mit dem Ministerium darüber geeinigt, dass ein Austausch der mangelhaften Filter kostenlos durchgeführt wird. Setzen Sie sich deswegen mit dem Händler, bei dem Sie das System gekauft haben, oder der Werkstatt, die es eingebaut hat, in Verbindung.