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Bosnien-Herzegowina: Vereinfachte Zollverfahren

veröffentlicht am 11.12.2009 unter Globaler Einkauf
Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU macht es möglich: In Bosnien und Herzegowina können Lieferanten als so genannte „zugelassene Ausführer“ bzw. als „ermächtigte Ausführer“ die Exportzollabfertigung in ihrem eigenen Betrieb durchführen.
Die Zeit- und Ressourcenvorteile liegen auf der Hand: Einkäufer oder Zulieferer müssen die auszuführende Ware nicht mehr direkt beim Abgangszollamt vorlegen.