EU Richtlinie über Umwelthaftung jetzt in Deutschland Gesetz
veröffentlicht am 30.11.2007 unter Globaler Einkauf
Darunter würden beispielsweise der Betrieb von Chemiefabriken, die Gefahrgüterbeförderung auf der Straße und dem Wasser oder die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen fallen. Entstehen durch solche Tätigkeiten Umweltschäden, steht nach dem Gesetz der Schadensverursacher in der Pflicht, die geschädigten Umweltgüter zu sanieren. Eine erweiterte Verantwortung soll bei erheblichen Schädigungen von Lebensräumen und Arten greifen. Hier soll jeder haften, der durch eigenes Verschulden den Schaden durch eine berufliche Aktivität verursacht hat.














