Drucken  |   Weiterempfehlen  |   Newsletter  |   tweet this! |  Facebook   |  

Achtung, Abzocker: BG Verkehr warnt vor dubiosen Geschäftemachern

veröffentlicht am 16.08.2011 unter Logistik
Seit der Einführung der DGUV-Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung versuchen windige Geschäftemacher immer massiver, Unternehmen Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die BG Verkehr, das berichtet der Informationsdienst LogistikManager in seiner neuen Ausgabe, warnt ausdrücklich vor solchen Geschäften und weist darauf hin, dass die Firmen nicht in ihrem Auftrag handeln. Diese unseriösen Geschäftemacher versuchen auszunutzen, dass sich am 1. Januar 2011 die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert haben.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen in Kraft getreten und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab.

Die Masche läuft immer ähnlich ab:
Am Telefon werden die Verantwortlichen der Unternehmen gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden beispielsweise neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Teilweise drohen die Anrufer sogar mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen. Die BG Verkehr empfiehlt, solche Angebote sofort abzulehnen. Informationsmaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote bietet die BG Verkehr grundsätzlich immer kostenlos oder zum Selbstkostenpreis an.

Sie beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um kostenpflichtiges Infomaterial oder Schulungen anzubieten. Die BG Verkehr bevollmächtigt zudem keine externen Firmen, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen oder Kontrollen durchzuführen.