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Arbeitgeber muss Zeugniserteilung belegen können

veröffentlicht am 23.11.2011 unter Logistik
Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.
Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, muss der Arbeitgeber notfalls ein neues Zeugnis ausstellen und sicherstellen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2011, Az. 10 Ta 45/11)