Arbeitgeber muss Zeugniserteilung belegen können
veröffentlicht am 23.11.2011 unter Logistik
Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, muss der Arbeitgeber notfalls ein neues Zeugnis ausstellen und sicherstellen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2011, Az. 10 Ta 45/11)














