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Die Schweiz setzt jetzt die Erhöhung der Maut endgültig durch

veröffentlicht am 04.06.2010 unter Logistik
Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben (LSVA) rückwirkend zum 1.1.2008 für ungültig erklärt. Am 15.4.2010 hat nun das Bundesgericht als oberste Schweizer Rechtsinstanz das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Nun müssen Sie damit rechnen, dass demnächst die Schweizer Maut um zirka 10 % angehoben wird.
Der Schweizer Verkehrs- und Finanzminister hat es eilig, denn er benötigt dringend die kalkulierten 70 bis 75 Millionen Schweizer Franken. Rechnen Sie deshalb nun Ihre Transportpreise in und durch die Schweiz entsprechend neu durch. Die LSVA wird in der Schweiz seit dem 1.1.2001 für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen auf allen öffentlichen Straßen erhoben.

Die Summen sind recht hoch. Sie müssen beispielsweise bei einem 40-Tonnen-Lastkraftwagen und einer Strecke von 300 km für ein Euro-0-, Euro-1- oder Euro-2-Fahrzeug rund 346 Schweizer Franken (ca. 229 €) entrichten. Hinzu kommen noch eventuell anfallende Tunnelgebühren.

Aktuelle Auskünfte und Gebühren finden Sie auf www.zoll.admin.ch unter dem Stichwort „Steuern und Abgaben“.