Einsatz von Unterfrachtführern: Beachten Sie die Kontrollpflicht beim Kabotage-Einsatz in Deutschland
veröffentlicht am 08.07.2010 unter Logistik
Überprüfen Sie zunächst einmal, ob dieser Unternehmer eine gültige EU-Lizenz besitzt, damit Sie ihn überhaupt einsetzen dürfen. Der Unterfrachtführer darf dann im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach der ersten Entladung bzw. Teilentladung in Deutschland maximal noch 3 nationale Beförderungen mit demselben Lastkraftwagen durchführen.
Während dieser Beförderungen muss Ihr Unterfrachtführer sowohl Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung (CMR-Frachtbrief) als auch über jede Kabotagebeförderung mitführen.
Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht werden sowohl der Unterfrachtführer als auch Sie als Auftraggeber bestraft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Das Bußgeld beträgt maximal 20.000 €. Wenn ein durch den illegalen Transport verursachter Verspätungsschaden eintritt, müssen Sie gegenüber Ihrem Kunden unter Umständen in unbegrenzter Höhe haften.
Während dieser Beförderungen muss Ihr Unterfrachtführer sowohl Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung (CMR-Frachtbrief) als auch über jede Kabotagebeförderung mitführen.
Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht werden sowohl der Unterfrachtführer als auch Sie als Auftraggeber bestraft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Das Bußgeld beträgt maximal 20.000 €. Wenn ein durch den illegalen Transport verursachter Verspätungsschaden eintritt, müssen Sie gegenüber Ihrem Kunden unter Umständen in unbegrenzter Höhe haften.














