EU-Mehrwertsteuererstattung: Muss ab 1. Januar 2010 elektronisch abgewickelt werden
veröffentlicht am 30.10.2009 unter Logistik
Beim neuen Erstattungsverfahren müssen Sie dann Ihre Anträge für die Rückerstattung nicht mehr bei dem betreffenden EU-Staat einreichen, sondern beim BZSt. Das BZSt übernimmt die Koordinierung und leitet den Antrag dann über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedstaat weiter. Das hierzu notwendige Portal wird derzeit vom BZSt eingerichtet.














