Drucken  |   Weiterempfehlen  |   Newsletter  |   tweet this! |  Facebook   |  

EU-Mehrwertsteuererstattung: Muss ab 1. Januar 2010 elektronisch abgewickelt werden

veröffentlicht am 30.10.2009 unter Logistik
Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sie Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge für Mehrwertsteuerbeträge, die in einem anderen EU-Staat angefallen sind, über das elektronische Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. Wenn Sie beispielsweise in Österreich getankt haben, mussten Sie bislang beim Finanzamt Graz-Stadt, der zuständigen österreichischen Stelle, per Antrag die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) einreichen, damit sie Ihnen wieder erstattet wurde.
Beim neuen Erstattungsverfahren müssen Sie dann Ihre Anträge für die Rückerstattung nicht mehr bei dem betreffenden EU-Staat einreichen, sondern beim BZSt. Das BZSt übernimmt die Koordinierung und leitet den Antrag dann über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedstaat weiter. Das hierzu notwendige Portal wird derzeit vom BZSt eingerichtet.