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EU-Ministerrat beschließt Fristverlängerung für Vorsteuer-Vergütungsantrag

veröffentlicht am 02.01.2011 unter Logistik
Der EU-Ministerrat hat nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen des Jahres 2009 um 6 Monate auf den 31. März 2011 verlängert.
Technische Schwierigkeiten bei der Antragstellung über das elektronische Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) hatten es vielen Unternehmen erheblich erschwert, ihre Anträge zur alten Frist einzureichen.