Transport- und Speditionsbetriebe müssen ab 2011 ihre Förder- und De-Minimis-Anträge auf elektronischem Weg bei der Bewilligungsstelle des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) stellen. Nur in Ausnahmefällen soll noch der alternative Weg der Übersendung auf herkömmlichem Weg gestattet werden. Das System, mit dem die Anträge auf elektronischen Weg übermittelt werden können, ist seit dem 22. November 2010 auf der Homepage des BAG freigeschaltet.
Das Bundesamt verspricht sich durch die elektronische Lösung eine schnellere Abwicklung des Antragsverfahrens. Sie erreichen die Homepage des BAG unter:
www.bag.bund.de.