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Fristverlängerung für Förderrichtlinien

veröffentlicht am 17.10.2011 unter Logistik
Für die Förderperiode 2012 wurden die Förderrichtlinien „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ verlängert. Nach der seit dem 15. Juli 2011 erstmals geänderten Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs (Aus- und Weiterbildung) mit schweren Nutzfahrzeugen vom 14. Oktober 2010 beginnt für die Förderperiode 2012 die Antragsfrist am 1. Oktober des Vorjahres; sie endet am 15. Januar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Mit der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) gilt die geänderte Antragsfrist vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 28. Februar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Download: Die Anträge können unter www.bag.bund.de heruntergeladen werden.