Fristverlängerung für Förderrichtlinien
veröffentlicht am 17.10.2011 unter Logistik
Mit der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) gilt die geänderte Antragsfrist vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 28. Februar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Download: Die Anträge können unter www.bag.bund.de heruntergeladen werden.
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