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Gefahrstoffgruppen: Maßnahmen und Regeln

veröffentlicht am 11.11.2010 unter Logistik
Maßnahmen und Regeln für die Gefahrstoffgruppen B bis E.
(Eine Musterbetriebsanweisung für die Gefahrstoff-Klasse A finden Sie hier)
Die notwendigen Angaben finden Sie in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der einzelnen Stoffe. Grundsätzlich sollten Sie sich aber bei den einzelnen Gruppen an folgende Punkte halten:
Gruppe B
Maßnahmen und Regeln:
  • Giftige Stoffe können durch Schlucken, Einatmen oder auch bei Hautkontakt aufgenommen werden.
  • Beim Beseitigen solcher Stoffe nicht rauchen!
  • Schutzhandschuhe tragen!
  • Immer Arzt hinzuziehen!
Gruppe C
Maßnahmen und Regeln:
  • Gesundheitsschädliche Stoffe können durch Schlucken, Einatmen oder auch bei Hautkontakt aufgenommen werden.
  • Beim Beseitigen solcher Stoffe nicht rauchen!
  • Schutzhandschuhe tragen!
  • Immer Arzt hinzuziehen!
Gruppe D
Maßnahmen und Regeln:
  • Säuren und Laugen verursachen zum Teil heftige Verätzungen.
  • Immer Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen!
  • Niemals aufgenommene Stoffe der Gruppe mit anderen beim Entsorgen mischen!
  • Bei Augenkontakt sofort ausspülen und Arzt aufsuchen!
  • Beim Verschlucken sofort den Mund gründlich ausspülen, viel Wasser trinken, kein Erbrechen herbeiführen und den Betreffenden sofort in ein Krankenhaus bringen.

Gruppe E
Maßnahmen und Regeln:
  • Gefahrstoffe der Gruppe E können Säuren oder Laugen enthalten, die beim Mischen unter Hitzeentwicklung heftig reagieren können.
  • Sofort alle benetzten Hautpartien mit Wasser und Seife reinigen und gegen die Reizung Hautpflegemittel verwenden!
  • Nach Verschlucken immer einen Arzt konsultieren!