Künftig werden Leiharbeiter im Werkverkehr erlaubt sein
veröffentlicht am 25.09.2011 unter Logistik
Der neue Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des GüKG und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) spricht nun davon, dass künftig im Werkverkehr Leiharbeitnehmer eingesetzt werden dürfen.
Hintergrund hierfür ist die Marktzugangsverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1072/2009. Danach wird für den Werkverkehr keine Gemeinschaftslizenz gefordert, er ist daher von Beförderungsgenehmigungen ausgenommen. Die Verordnung erachtet den Einsatz von Leihpersonal ausdrücklich als zulässig.
Mit der Neuauflage des GüKG soll nun die deutsche Regelung an das geänderte Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Der Gesetzentwurf muss noch den parlamentarischen Weg durch den Bundestag nehmen. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen.
Hintergrund hierfür ist die Marktzugangsverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1072/2009. Danach wird für den Werkverkehr keine Gemeinschaftslizenz gefordert, er ist daher von Beförderungsgenehmigungen ausgenommen. Die Verordnung erachtet den Einsatz von Leihpersonal ausdrücklich als zulässig.
Mit der Neuauflage des GüKG soll nun die deutsche Regelung an das geänderte Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Der Gesetzentwurf muss noch den parlamentarischen Weg durch den Bundestag nehmen. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen.














