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Künftig werden Leiharbeiter im Werkverkehr erlaubt sein

veröffentlicht am 25.09.2011 unter Logistik
Bisher durften nach dem Güterkraftverkehrsgesetz(GüKG) im Werkverkehr eingesetzte Fahrzeuge nur von eigenem Personal des Unternehmens geführt werden. Lediglich im Krankheitsfall war es Unternehmen gestattet, für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen Leiharbeiter zu beschäftigen. Dass sich das bald ändern könnte, berichtet der  LogistikManager:
Der neue Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des GüKG und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) spricht nun davon, dass künftig im Werkverkehr Leiharbeitnehmer eingesetzt werden dürfen.

Hintergrund hierfür ist die Marktzugangsverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1072/2009. Danach wird für den Werkverkehr keine Gemeinschaftslizenz gefordert, er ist daher von Beförderungsgenehmigungen ausgenommen. Die Verordnung erachtet den Einsatz von Leihpersonal ausdrücklich als zulässig.

Mit der Neuauflage des GüKG soll nun die deutsche Regelung an das geänderte Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Der Gesetzentwurf muss noch den parlamentarischen Weg durch den Bundestag nehmen. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen.