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LKW-Maut: BGL will gerichtlich gegen die Mauterhöhung vorgehen

veröffentlicht am 15.04.2009 unter Logistik
Ein Aufrege-Thema tritt in eine neue Phase ein: Der Vorstand des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Entsorgung (BGL) hat beschlossen, gegen die erhöhte LKW-Maut rechtlich vorzugehen. Ein Rechtsgutachten gibt nach Informationen des BGL klare Hinweise darauf, dass die deutsche LKW-Maut nicht im Einklang mit der EU-Richtlinie steht.

Warum der BGL diese Ansicht vertritt, und was er sich von einer Klage verspricht, zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager.
Die in Deutschland angewendete Wegekostenrechnung verstößt nach Auffassung eines wissenschaftlichen Gutachtens mit der Verrechnung von Zukunftinvestitionswerten eindeutig gegen mehrere einschlägige EU-Berechnungsvorschriften. So würden statt der real in die Bundesfernstraßen investierten 190 Milliarden Euro fiktiv 307 Milliarden Euro abgeschrieben und somit lediglich rein kalkulatorisch verzinst. Nur durch diese ‘kreative Herumdreherei ergeben sich für die Wegekosten zwischen 30 und 50 % überhöhte Preise gegenüber der Realkostenberechnung.

Der Verband erwägt, Sammelklagen vor Verwaltungsgerichten zu erheben, die in der Folge zu einer Vorlage und einem Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof führen sollen. Der Verband will seinen Mitgliedern behilflich sein, mit rechtlichen Mitteln gegen die Maut vorzugehen und Rückforderungen bei bereits gezahlten Mautgebühren zu stellen.