Logistik: Compliance-Verstöße an der Tagesordnung
veröffentlicht am 02.12.2011 unter Logistik
Nach einer aktuellen Marktbeobachtung der Unternehmensberater Nielsen + Partner verzichten über 50 % der Dienstleister darauf, ihre Touren und Frachten mit EU-Verordnungen, US-Boykottlisten und/oder nationalen Embargo-Tabellen abzugleichen.
Der Grund: Obwohl IT-gestützt, können die Logistiker die gigabytegroßen und sich ständig ändernden Datenmengen kaum bewältigen. Aus diesem Grund hatte sich die DHL in den Vereinigten Staaten auch eine Verwarnung eingehandelt und die Androhung, die komplette Gewerbegenehmigung in den USA entzogen zu bekommen.
Jens Holtmann, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes Einkaufsmanager, weist auf Folgendes hin: Die Überprüfungspflicht betrifft nicht nur den internationalen Handelsverkehr, sondern auch alle innerdeutschen oder EU-Transporte. Nach den Bestimmungen des Iran-Embargos ist z. B. ein Warentransport von Hamburg nach München unzulässig, falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland feststeht.
Der Grund: Obwohl IT-gestützt, können die Logistiker die gigabytegroßen und sich ständig ändernden Datenmengen kaum bewältigen. Aus diesem Grund hatte sich die DHL in den Vereinigten Staaten auch eine Verwarnung eingehandelt und die Androhung, die komplette Gewerbegenehmigung in den USA entzogen zu bekommen.
Jens Holtmann, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes Einkaufsmanager, weist auf Folgendes hin: Die Überprüfungspflicht betrifft nicht nur den internationalen Handelsverkehr, sondern auch alle innerdeutschen oder EU-Transporte. Nach den Bestimmungen des Iran-Embargos ist z. B. ein Warentransport von Hamburg nach München unzulässig, falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland feststeht.














