Mehrwertsteuer-Paket 2010: Was bis Jahresende zu tun ist
veröffentlicht am 11.12.2009 unter Logistik
Analyse: Untersuchen Sie Ihre Geschäfte mit Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum hinsichtlich der Leistungsortbestimmung auf die Umsatzsteuerpflicht und setzen Sie diese Erkenntnisse nach den neuen Regeln um. Hier können Sie auch die Unterstützung Ihres Finanzamts einfordern.
Mitarbeiter schulen: Das betrifft Sie als Logistikverantwortlichen nicht unbedingt, aber es kann nie schaden, wenn Sie Ihren Buchhaltungsverantwortlichen fragen, ob alle Mitarbeiter, die mit der Rechnungstellung befasst sind, sich mit den neuen Regeln auskennen.
Software-Pakete prüfen: Betreibt Ihr Unternehmen ein reges Auslandsgeschäft, sollten Sie und Ihre Buchhaltung einen Blick auf Ihre EDV werfen. Dabei gilt es, zu überprüfen, ob die bei Ihnen verwendete Software Dinge wie die automatisierte Übernahme der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden in die Rechnungsformulare zulässt.
Prüfen Sie auch, ob die Übernahme der Geschäftsvorgänge in die Zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen reibungslos funktioniert.
Tipp: Lassen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden auf alle Fälle durch das Bundeszentralamt für Steuern auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin überprüfen. Denn Sie sind im Zweifelsfall für falsche Nummern verantwortlich. Und das bedeutet nichts anderes, als dass Sie die Steuern im schlimmsten Fall selbst tragen müssen.
Sie können diese Anfrage online unter http://evatr.bff-online.de/eVatR stellen.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, sie per Brief an folgende Adresse zu schicken:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat Q6, Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3,
66740 Saarlouis
Mitarbeiter schulen: Das betrifft Sie als Logistikverantwortlichen nicht unbedingt, aber es kann nie schaden, wenn Sie Ihren Buchhaltungsverantwortlichen fragen, ob alle Mitarbeiter, die mit der Rechnungstellung befasst sind, sich mit den neuen Regeln auskennen.
Software-Pakete prüfen: Betreibt Ihr Unternehmen ein reges Auslandsgeschäft, sollten Sie und Ihre Buchhaltung einen Blick auf Ihre EDV werfen. Dabei gilt es, zu überprüfen, ob die bei Ihnen verwendete Software Dinge wie die automatisierte Übernahme der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden in die Rechnungsformulare zulässt.
Prüfen Sie auch, ob die Übernahme der Geschäftsvorgänge in die Zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen reibungslos funktioniert.
Tipp: Lassen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden auf alle Fälle durch das Bundeszentralamt für Steuern auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin überprüfen. Denn Sie sind im Zweifelsfall für falsche Nummern verantwortlich. Und das bedeutet nichts anderes, als dass Sie die Steuern im schlimmsten Fall selbst tragen müssen.
Sie können diese Anfrage online unter http://evatr.bff-online.de/eVatR stellen.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, sie per Brief an folgende Adresse zu schicken:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat Q6, Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3,
66740 Saarlouis














