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Nach Beleidigungen können Sie nicht immer gleich kündigen

veröffentlicht am 17.11.2011 unter Logistik
"Hornochse"? Oder "Blöde Kuh"? Oder gar noch schlimmere Beschimpfungen - was tun, wenn ein Mitarbeiter seine Vorgesetzten oder Kollegen mit solchen verbalen Entgleisungen beleidigt? Dass man in diesem Fall nicht unbedingt direkt eine Kündigung aussprechen kann, belegt folgendes Urteil, das der Informationsdienst LogistikManager Ihnen heute vorstellt:
Auch wenn ein Mitarbeiter Kollegen oder seinen Chef mit „Jawohl, mein Führer“ anredet, rechtfertigt das keine Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.

Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein Fehlverhalten des Mitarbeiters, eine verhaltensbedingte Kündigung komme erst bei Wiederholung der Formulierung infrage. (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 1.6.2011, Az. 11 Sa 353/10)