Nach Beleidigungen können Sie nicht immer gleich kündigen
veröffentlicht am 17.11.2011 unter Logistik
Auch wenn ein Mitarbeiter Kollegen oder seinen Chef mit „Jawohl, mein Führer“ anredet, rechtfertigt das keine Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.
Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein Fehlverhalten des Mitarbeiters, eine verhaltensbedingte Kündigung komme erst bei Wiederholung der Formulierung infrage. (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 1.6.2011, Az. 11 Sa 353/10)
Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein Fehlverhalten des Mitarbeiters, eine verhaltensbedingte Kündigung komme erst bei Wiederholung der Formulierung infrage. (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 1.6.2011, Az. 11 Sa 353/10)














