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Neue Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) am 1. September in Kraft getreten

veröffentlicht am 21.10.2011 unter Logistik
Zum 1. September 2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragten-Verordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind, dass ab diesem Zeitpunkt Unternehmen keinen expliziten Gefahrgutbeauftragten für den Luftfrachtverkehr mehr benennen müssen.
Zudem genügt es, so der Informationsdienst  LogistikManager, den allgemeinen Gefahrgutbeauftragten durch einen Aushang bekannt zu machen.