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Neue Regeln zum Güterverkehrsrecht

veröffentlicht am 01.07.2011 unter Logistik
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes zugeleitet.
Die Koalition will die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie den Zugang zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrsmarkt grundlegend neu regeln. Danach sollen Unternehmen mit EU-Sitz künftig nach einer internationalen Beförderung von 7 Tagen 3 Kabotagebeförderungen erlaubt sein.