Neue Serie: 10 praktische Spartipps für Ihre Dienst- und Firmenwagen, Teil I
veröffentlicht am 06.03.2005 unter Logistik
1. Verzichten Sie auf Privatwagen mit km-Erstattung als Dienstwagen
Laut einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aus 2002, in der die Kostenunterschiede zwischen Privatwagen mit km-Abrechnung und Firmenfahrzeugen ermittelt wurden, ergab sich bei 34 Fahrzeugen, einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Gesamtlaufleistung von 150.000 km ein Kostenunterschied von 612.000 Euro zu Gunsten des Unternehmens.
Folgende Rechnung lag zu Grunde:
2. Reparaturkosten versus Ausgleich für Minderzeitwert
Die von Leasinggesellschaften bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen normalerweise praktizierte Regelung ist die Berechnung der Beschädigungs- und Reparaturkosten, aller über einen normalen Gebrauch hinausgehenden Schäden und Gebrauchsspuren.
Immer mehr Leasinggesellschaften akzeptieren jedoch, auf die Berechnung von Reparaturen zu verzichten und lediglich den durch die Schäden verursachten beziehungsweise sich ergebenden Marktminderwert zu berechnen, der durch ein Minderwertgutachten eines unabhängigen Unternehmens wie den TÜV oder die DEKRA ermittelt wurde. Hiervon ausgenommen sind allerdings Reparaturen, die zum Erhalt der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich sind. Verhandeln Sie mit Ihrem Leasingpartner einen Rahmenvertrag und verankern Sie hier eine Regelung "...zur Endabrechnung über den Minderwert".
Laut einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aus 2002, in der die Kostenunterschiede zwischen Privatwagen mit km-Abrechnung und Firmenfahrzeugen ermittelt wurden, ergab sich bei 34 Fahrzeugen, einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Gesamtlaufleistung von 150.000 km ein Kostenunterschied von 612.000 Euro zu Gunsten des Unternehmens.
Folgende Rechnung lag zu Grunde:
- Kosten der 34 Privatfahrzeuge, abgerechnet mit dem vom Finanzamt festgelegten Höchstsatz von 0,30 €/km = 1.530.000 €
- Kosten von 34 Passat TDI, 100 PS und Kosten von 0,18 €/km incl. aller Kosten auf Basis einer Kostenerhebung einer renommierten Leasinggesellschaft = 918.000 €
2. Reparaturkosten versus Ausgleich für Minderzeitwert
Die von Leasinggesellschaften bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen normalerweise praktizierte Regelung ist die Berechnung der Beschädigungs- und Reparaturkosten, aller über einen normalen Gebrauch hinausgehenden Schäden und Gebrauchsspuren.
Immer mehr Leasinggesellschaften akzeptieren jedoch, auf die Berechnung von Reparaturen zu verzichten und lediglich den durch die Schäden verursachten beziehungsweise sich ergebenden Marktminderwert zu berechnen, der durch ein Minderwertgutachten eines unabhängigen Unternehmens wie den TÜV oder die DEKRA ermittelt wurde. Hiervon ausgenommen sind allerdings Reparaturen, die zum Erhalt der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich sind. Verhandeln Sie mit Ihrem Leasingpartner einen Rahmenvertrag und verankern Sie hier eine Regelung "...zur Endabrechnung über den Minderwert".














