Recht: Zu Touren können Sie einzelne Mitarbeiter frei einteilen
veröffentlicht am 02.06.2011 unter Logistik
Der Fall: So hatte sich ein Fahrer eines Getränkevertriebs, der über viele Jahre Supermärkte belieferte, geweigert, eine körperlich anstrengendere Tour zu übernehmen, die Gaststätten belieferte.
Er war der festen Überzeugung, durch seinen langjährigen Einsatz auf der Supermarkttour hätte sich seine Arbeitspflicht auf diese Tätigkeit konkretisiert.
So entschied das Gericht: Da die beiden Parteien sich nicht einigen konnten, kam der Fall vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein.
Doch hier musste der Mitarbeiter sich sagen lassen, dass sein Chef ihn immer auf anderen Touren einsetzen kann, wenn er das wünscht. In keinem Fall gäbe es hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.1.2010, Az. 6 Ta 214/09).
Er war der festen Überzeugung, durch seinen langjährigen Einsatz auf der Supermarkttour hätte sich seine Arbeitspflicht auf diese Tätigkeit konkretisiert.
So entschied das Gericht: Da die beiden Parteien sich nicht einigen konnten, kam der Fall vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein.
Doch hier musste der Mitarbeiter sich sagen lassen, dass sein Chef ihn immer auf anderen Touren einsetzen kann, wenn er das wünscht. In keinem Fall gäbe es hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.1.2010, Az. 6 Ta 214/09).














