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Schalten Sie bei Unfällen mit Mietwagen immer die Polizei ein!

veröffentlicht am 06.07.2010 unter Logistik
Nahezu alle Fahrzeugvermieter schränken ihre Haftung ein, wenn bei Verkehrsunfällen die Polizei nicht hinzugerufen wird.

Diese Einschränkung, die im konkreten Fall auf 500 € vertraglich fixiert war, wollte ein Kläger so nicht akzeptieren und ging vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.6.2009 (Aktenzeichen XII ZR 19/08), dass die Vereinbarung wirksam und die Beschränkung damit gültig ist.
Nach Auffassung des Gerichts liegt bei einer derartigen Vereinbarung keine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Der Mieter habe lediglich bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, um an Ort und Stelle die erforderlichen Feststellungen treffen zu lassen.

Sich eine amtliche Unterlage zu verschaffen sei das Recht des Vermieters. Der Mieter sei weder verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird dadurch sein Recht, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern, berührt.

Das bedeutet für Sie in der Praxis
, dass Sie Ihr Fahrpersonal anweisen sollten, grundsätzlich bei jedem Verkehrsunfall, vor allem auch mit Mietwagen, die Polizei anzurufen, damit diese den Unfall aufnimmt; ansonsten kann es passieren, dass Ihr Unternehmen zum Teil auf den Unfallkosten sitzen bleibt.