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So funktioniert die Erste Hilfe in Ihrem Lager reibungslos (Teil 2)


Sie können noch so viel unternehmen – gegen den Ernstfall in Form von Unfällen oder gar Bränden sind Sie nie gefeit. Doch allzu oft zeigt sich im Ernstfall, dass hier die richtige Vorsorge fehlt. In Teil 1 dieses Beitrags lesen Sie Tipps, worauf Sie beim Einsatz von Ersthelfern achten müssen.

Doch was nutzt es, wenn zwar genügend in Erster Hilfe ausgebildete Mitarbeiter vor Ort sind, es jedoch beispielsweise an Verbandsmaterial fehlt oder dieses wegen zu langer Lagerung nicht mehr tauglich ist? Nehmen Sie deshalb bei Ihren Prüfungen auch die Erste-Hilfe-Einrichtungen, alle Alarm- und Notfallpläne, Notrufeinrichtungen etc. genauer unter die Lupe.

Legen Sie ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte:
  • Steht ausreichend Verbandsmaterial für alle Mitarbeiter leicht zugänglich zur Verfügung?
  • Werden Erste-Hilfe-Einrichtungen wie beispielsweise Verbandskästen oder Nottelefone regelmäßig überprüft?
  • Wird bei dieser Überprüfung auch nachgeschaut, ob Verbandsmaterialien nachgefüllt oder ausgetauscht werden müssen?
  • Sind die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen gut sichtbar gekennzeichnet?
  • Wird das Verbandsbuch sorgfältig geführt? Machen Sie Ihre Mitarbeiter bei den turnusmäßigen  Schulungen darauf aufmerksam, dass auch nicht meldepflichtige Unfälle und Materialentnahmen immer im Verbandsbuch zu dokumentieren sind.
  • Haben Sie ausgearbeitete Alarmpläne für mögliche Unfallszenarien – wie beispielsweise Brand, Explosion etc. – ausgearbeitet, und sind diese Pläne für jeden Mitarbeiter einsehbar?
Auch hier gilt: Stellen Sie Mängel fest, dann definieren Sie klar, wer sich bis wann um die Beseitigung zu kümmern hat. Prüfen Sie die Durchführung der Mängelbeseitigung grundsätzlich nach.

Melden Sie festgestellte Mängel an die Firmenleitung
Oft werden Sie nach der Abarbeitung der Erste-Hilfe-Checkliste feststellen, dass Sie einen Teil der Probleme gar nicht auf Abteilungs- beziehungsweise Bereichsebene lösen können. Scheuen Sie sich nicht, solche Fälle an die Firmenleitung zu melden.


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