Drucken  |   Weiterempfehlen  |   Newsletter  |   tweet this! |  Facebook   |  

So umschiffen Sie die Klippen der neuen INCOTERMS 2010

veröffentlicht am 31.01.2011 unter Logistik
Seit 1. Januar sind die Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft. Einfacher sollen sie sein, verständlicher und praxistauglicher. In der Tat wurden auch 4 Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) gestrichen. Dafür kamen 2 neue hinzu (DAP und DAT). Neu ist auch, dass die Incoterms 2010 nicht nur im internationalen Handelsverkehr angewendet werden können, sondern auch im nationalen Warenhandel.
Aufpassen müssen Sie aber weiterhin bei Fragen des Eigentumsübergangs, beim anwendbaren Recht und bei den Zahlungsarten. Denn hier treffen auch die aktuellen Incoterms keine konkreten Aussagen.
Jens Holtmann, Chefredakteur des Informationsdiensts Einkaufsmanager , rät: Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich deshalb, die 3 Buchstaben der entsprechenden Klauseln immer um konkrete Orts- und/ oder Zeitangaben zu ergänzen, im Falle der Klausel FCA (Free Carrier) z. B. die genaue Lieferadresse wie "FCA: Laufer GmbH, Adenauerring 5, 12623 Berlin".