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Unfallschwerpunkte entschärfen (Teil 2): Sicherheit auf Laderampen und -brücken

veröffentlicht am 15.09.2011 unter Logistik
In der vergangenen Woche stellten wir Ihnen in Teil 1 dieses Beitrags Tipps vor, wie Sie die Unfallgefahr auf Ihren innerbetrieblichen Verkehrswegen reduzieren. Heute zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des  LogistikManager, wie Sie auch die Gefahrenschwerpunkte Laderampen und -brücken entschärfen. Die Berufsgenossenschaften stellen hier so manche Anforderungen, die Sie tunlichst beachten sollten.
Bauliche Vorschriften
Insbesondere an die baulichen Gegebenheiten stellen die Genossenschaften Anforderungen, die im Laufe der Zeit leicht übersehen werden. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob
  • Laderampen, die nur zum Handtransport benutzt werden, eine Mindestbreite von 0,80 Metern haben,
  • Laderampen, auf denen handbetriebene Transportmittel genutzt werden, eine ausreichende Verkehrsfläche aufweisen. Das können Sie anhand der Formel „Breite + Sicherheitsabstand = Mindestverkehrsbreite“ überprüfen. Bei einem Gabelhubwagen ergibt sich also: 0,80 m Breite + (2 x 0,30 m) =1,40 m,
  • Rampen, die auch mit motorgetriebenen Fahrzeugen wie Gabelstaplern genutzt werden, auf jeder Seite 50 cm Sicherheitsabstand haben: 1,20 m + (2 x 0,50 m) = 2,20 m,
  • Laderampen mit einer Höhe von mehr als 1 m mit Absturzsicherungen an den Aufgängen und allen Punkten, an denen kein Be- und Entladen stattfindet, versehen sind,
  • bei mehr als 4-stufigen Treppen die vorgeschriebenen Handläufe vorhanden sind und das Auftrittverhältnis (Auftritt + (2 x Steigung) = 63 cm) stimmt,
  • die maximale Neigung von Laderampen 12,5 % nicht übersteigt.
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