Verdeckte Verkehrsschilder ohne rechtliche Wirkung
veröffentlicht am 18.05.2011 unter Logistik
Ist ein Fahrer auf einer Straße zu schnell unterwegs, weil ein dort angebrachtes, aber zugewachsenes Tempo-30-Schild für ihn nachweislich nicht zu erkennen war, kann er nur wegen des Überschreitens der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zur Kasse gebeten werden. (OLG Hamm, Urteil vom 30.9.2010, Az. III-3 RBs 336/09).














