Verspätete Krankmeldung: Kündigung
veröffentlicht am 15.09.2011 unter Logistik
Der Fall:
Ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens am Frankfurter Flughafen wurde regelmäßig wegen Beschwerden an der Wirbelsäule krankgeschrieben. Obwohl der Arbeitgeber ihn schriftlich an seine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit erinnert hatte, meldete sich der Mann regelmäßig zu spät krank. Nach 4 erfolglosen Abmahnungen kündigte der Arbeitgeber schließlich.
Das Urteil:
Der Fall landete zunächst beim zuständigen Arbeitsgericht, das die Kündigung für unwirksam erklärte. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied hingegen zugunsten des Arbeitgebers. Nach Ansicht der Richter hätte der Mitarbeiter - insbesondere weil er in der Flugzeugreinigung arbeite, einer Tätigkeit also, in der es nur ein enges Zeitfenster gebe -, seinen Arbeitgeber zwingend rechtzeitig von der Arbeitsunfähigkeit unterrichten müssen (Hessisches LAG, Urteil vom 18.1.2011, Az. 12 Sa 522/10).
Ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens am Frankfurter Flughafen wurde regelmäßig wegen Beschwerden an der Wirbelsäule krankgeschrieben. Obwohl der Arbeitgeber ihn schriftlich an seine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit erinnert hatte, meldete sich der Mann regelmäßig zu spät krank. Nach 4 erfolglosen Abmahnungen kündigte der Arbeitgeber schließlich.
Das Urteil:
Der Fall landete zunächst beim zuständigen Arbeitsgericht, das die Kündigung für unwirksam erklärte. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied hingegen zugunsten des Arbeitgebers. Nach Ansicht der Richter hätte der Mitarbeiter - insbesondere weil er in der Flugzeugreinigung arbeite, einer Tätigkeit also, in der es nur ein enges Zeitfenster gebe -, seinen Arbeitgeber zwingend rechtzeitig von der Arbeitsunfähigkeit unterrichten müssen (Hessisches LAG, Urteil vom 18.1.2011, Az. 12 Sa 522/10).














