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Vorsicht: Im Ausland erteilte Bußgelder werden in Deutschland kassiert!


Sofern Ihr Fahrer im Ausland ein Verkehrsvergehen verursacht hat und das Bußgeld über 70 € beträgt, wird voraussichtlich ab 1.10.2010 das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt.

Diese Regelung gilt dann für das EU-Ausland und die Schweiz, mit der auch ein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Je nach Verjährungsfrist des Landes können alte Strafzettel bis zu 2 Jahre noch nachträglich eingetrieben werden.


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