Vorsicht: Im Ausland erteilte Bußgelder werden in Deutschland kassiert!
veröffentlicht am 09.03.2010 unter Logistik
Diese Regelung gilt dann für das EU-Ausland und die Schweiz, mit der auch ein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Je nach Verjährungsfrist des Landes können alte Strafzettel bis zu 2 Jahre noch nachträglich eingetrieben werden.














