Drucken  |   Weiterempfehlen  |   Newsletter  |   tweet this! |  Facebook   |  

Vorsicht: Im Ausland erteilte Bußgelder werden in Deutschland kassiert!

veröffentlicht am 09.03.2010 unter Logistik
Sofern Ihr Fahrer im Ausland ein Verkehrsvergehen verursacht hat und das Bußgeld über 70 € beträgt, wird voraussichtlich ab 1.10.2010 das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt.
Diese Regelung gilt dann für das EU-Ausland und die Schweiz, mit der auch ein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Je nach Verjährungsfrist des Landes können alte Strafzettel bis zu 2 Jahre noch nachträglich eingetrieben werden.