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Lesen Sie in dieser Ausgabe von Einkauf Heute
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Deutschlands Einkaufs-Profi Nr. 1 teilt sein Fachwissen mit Ihnen
Liebe Leserin, lieber Leser,
Information ist das Lebenselixier für den erfolgreichen Einkauf. Wohin bewegen sich die Märkte gerade? Worauf muss ich momentan achten, wenn ich neue Lieferanten akquiriere? Und wie sorge ich dafür, dass mein Unternehmen in Zeiten der Krise zu besonders günstigen Konditionen einkauft? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen das neue Praxishandbuch Einkauf und Beschaffung. Jens Holtmann, "Deutschlands Einkäufer Nr. 1" und seine Autorenkollegen teilen in diesem vor wenigen Tagen erschienenen Ratgeber ihr umfangreiches Fachwissen mit Ihnen.
Jens Holtmann, den Sie als Chefredakteur der Fachinformationsdienste Einkaufsmanager und Globaler Einkauf aktuell bereits aus seinen Beiträgen in diesem Newsletter kennen, hat mit seinen Fachkollegen die Themen aufgegriffen, die Einkäufern wirklich auf den Nägeln brennen: Vom kostengünstigen Einkauf über Mitarbeiterführung bis hin zum Lieferantenmanagement reicht die Palette der Themen. Zahlreiche Checklisten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Kalkulationsmuster und Best-Practice-Beispiele schaffen einen hohen Praxisbezug, Sie können das Gelesene direkt für Ihre tägliche Arbeit verwerten.
Lesen Sie heute einen Auszug aus diesem Buch: In dem Beitrag "Bestehende Kontrakte mit schlechten Konditionen: So gestalten Sie Verträge jetzt neu " erfahren Sie, wie Sie in Zeiten der Krise Verträge zu Ihren Gunsten anpassen.
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Beste Grüße aus dem Rheinland sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Einkauf heute"
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Bestehende Kontrakte mit schlechten Konditionen: So gestalten Sie Verträge jetzt neu
Exklusive Leseprobe aus dem brandneuen Praxishandbuch Einkauf und Beschaffung für die Leser von Einkauf heute:
Derzeit sind die Märkte stark in Bewegung, Preise ändern sich stetig. Ist man hier an Verträge gebunden, die zu einem früheren Zeitpunkt zu ungünstigeren Konditionen geschlossen wurden, sollte über eine Aufhebung dieser Verträge nachgedacht werden.
In einem Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird die einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses, also ein Kauf- oder Werkvertrag, vertraglich geregelt. Beachten Sie: Grundsätzlich gilt bei Aufhebungsverträgen Vertragsfreiheit. Es gibt also keinerlei Fristen oder Termine, die eingehalten werden müssen. Ausgleichszahlungen können, müssen aber nicht vereinbart werden.
Geschlossene Verträge sind von den Vertragsparteien generell einzuhalten. Dieser von den Gerichten durchgängig vertretene Grundsatz stellt die Basis für Rechtssicherheit im Vertragsrecht dar. Deshalb kann ein Vertragspartner davon ausgehen, dass im Zweifelsfall das Gericht die Gültigkeit des zugrunde liegenden Vertrages feststellen wird. Trotzdem gibt es im Wirtschaftsleben viele Gründe, um in beiderseitigem Einvernehmen oder einseitig einen geschlossenen Vertrag aus der Welt zu schaffen.
Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien jederzeit einen Aufhebungsvertrag schließen und damit in eine Rückabwicklung bzw. Vertragsbeendigung eintreten. Ebenso steht es den Vertragsparteien offen, bereits bei Vertragsschluss eine Widerrufsmöglichkeit für die Zukunft bedingungsabhängig oder von einer Bedingung unabhängig zu vereinbaren.
Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen wie z. B. Mietverträgen über Gewerbeimmobilien oder Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge und Anlagen sind Kündigungsfristen als Bedingung üblich.
Quelle: Praxishandbuch Einkauf und Beschaffung
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Die Wirtschaftskrise währt nicht ewig
Gott sei Dank. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass es JETZT höchste Zeit ist, Maßnahmen zu ergreifen, um für die Zeit NACH der Krise optimal aufgestellt zu sein. Im neuen simplify Businessoach erfahren Sie, wie Sie
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Importpraxis 1: Handeln Sie jetzt Nachlässe für Ihre Schiffstransporte aus
Dazu waren die Zeiten noch nie so günstig wie heute. Denn gewaltige Überkapazitäten bei Frachtschiffen senken weltweit die Transportpreise.
In der Hoffnung auf das große Chinageschäft hatten die meisten Werften und Reedereien noch bis weit in das Jahr 2008 hinein auf Teufel komm raus auf Wachstum gesetzt. Mit der beginnenden Weltwirtschaftkrise fanden sie für ihre Schiffe aber keine Abnehmer mehr. Dennoch wird derzeit an weiteren 800 Frachtern der Capesize-Klasse gebaut. Mit ihrer Fertigstellung verdoppeln sich die gegenwärtigen Frachtkapazitäten noch einmal um beinahe 100 %!
Praxis-Tipp: Handeln Sie bei Reedern und Transportdienstleistern satte Nachlässe aus. So werden z.B. für Panamax-Schiffe statt üblicher 24.000 $/Tag in der Regel nur 21.000 $/Tag oder weniger verlangt.
Quelle: Globaler Einkauf aktuell
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Importpraxis 2: Sichern Sie Ihren Einkauf mit Swap-Geschäften
So genannte Swaps gehören zu den erfolgreichsten Finanzinnovationen der letzten Jahre (Engl.: Swap = Tausch, eintauschen). Sie sind eine besondere Form des Devisentauschgeschäfts und schützen Sie vor Verlusten, z.B. durch Kursschwankungen bei Auslandseinkäufen. Im Prinzip besteht ein Swap-Geschäft aus 2 Vorgängen:
- Kassageschäft: Ein Partner (z.B. Ihre Hausbank) stellt einem anderen Partner (z.B. Ihnen als Einkäufer) Devisen zur Verfügung.
- Termingeschäft: Gleichzeitig vereinbaren Sie mit der Bank den Rückkauf zu einem festen Termin und zu einem festen Kurs.
Der Swap-Satz ist die Differenz zwischen dem Termin- und Kassakurs einer Währung. Währungen mit positiver Differenz (Terminkurs minus Kassakurs) weisen einen Report, solche mit negativer Differenz einen Deport auf.
Quelle: Globaler Einkauf aktuell |
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