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Exklusiv für Sie als Fuhrpark-Leiter: Immer aktuell die neuesten Vorschriften zum internationalen Güterverkehr und vieles mehr!
Unser Experte verrät erstmals:
- Was Sie beim gewerblichen Transport von Waren in Europa unbedingt beachten müssen;
- Wie Sie Ihre Spritkosten im Griff behalten und was Tankkarten wirklich bringen;
- Alles zu den neuen Umweltzonen, Ladungssicherung und Gefahrgutverordnung;
- 7 Regeln mit denen Sie drohende Haftungsrisiken begrenzen.
Lesen Sie hier mehr und machen Sie sich fit für 2010!
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Lesen Sie am 25. Februar in Logistik aktuell
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Erholung in Sicht?
Liebe Leserin, lieber Leser,
zwar hat Deutschland seinen Titel "Exportweltmeister" zwischenzeitlich an China verloren, doch der Handel mit dem Ausland nimmt nach wie vor eine Königsrolle in der deutschen Wirtschaft ein. Nach dem schwierigen vergangenen Jahr liefert vor allem der Export nun kräftige Impulse, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: "Wir erleben derzeit den raschesten Zuwachs bei den Geschäftserwartungen seit 30 Jahren", sagte er in der vergangenen Woche in Berlin. Wenn sich die erhoffte Erholung wirklich einstellt, könnte dies auch dem Transport- und Logistikgewerbe zu neuen Höhen verhelfen. Nach dem schwierigen Jahr 2009 wäre das eine mehr als gute Nachricht!
Wer mit seinen Fahrzeugen viel im Ausland unterwegs ist, muss sich indes gut informieren, denn es gilt das Prinzip: Andere Länder, andere Vorschriften. In der heutigen Ausgabe präsentieren wir Ihnen aktuelle Informationen, die Ihnen und Ihren Fahrern dabei helfen, Bußgelder & Co. zu vermeiden.
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Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
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Neue EU-Kabotageregelung gilt ab Mai 2010
Mit Wirkung zum 14. Mai 2010 tritt die EU-Kabotage-Verordnung 1072/2009 in Kraft. Das bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie innerhalb eines anderen Staates der EU Güterbeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchführen (Kabotage), nachfolgende Regelungen beachten müssen:
Nach einem grenzüberschreitenden Transport dürfen Sie in dem anderen Staat nur 3 Binnentransporte innerhalb von 7 Tagen durchführen, dann müssen Sie das Land wieder verlassen. Auf der Rückfahrt ist in jedem anderen Land nur eine Kabotagebeförderung erlaubt, und zwar binnen 3 Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs. Sofern es aus Sicht der betroffenen Länder durch Kabotagefahrten zu einer ernsten Marktstörung kommen sollte, können diese Länder bei der EU-Kommission eine zusätzliche Einschränkung der Kabotage beantragen.
Quelle: FuhrparkManagement aktuell
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Liebe Leserin, lieber Leser, So retten Sie Ihr Geld!
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Partikelfilter in Österreich nicht automatisch anerkannt!
Dass die österreichischen Behörden die Bürokratie lieben, zeigt sich wieder mal an dem nachfolgenden Sachverhalt, den der Informationsdienst FuhrparkManagement aktuell schildert: Die Kontrollorgane in Österreich akzeptieren den Nachweis für den Einbau von Partikelfiltern, wie in Deutschland, bei Mauttarifen und Einfahrverboten nicht. Die Österreicher begründen ihre Ablehnung mit dem Argument, dass der Filter in der Regel nur CO, HC und den Partikelausstoß mindere, nicht aber die NOx-Emissionen.
Wenn Sie folglich in einem älteren, mit Filter nachgerüsteten Fahrzeug nach Österreich fahren müssen, werden Sie verstärkt zur Kasse gebeten beziehungsweise unterliegen dem Nachtfahrverbot. Wenn Sie allerdings noch zusätzlich einen Filter gegen NOx-Emissionen eingebaut und damit eine bessere Euro- Emissionsklasse gemäß den maßgeblichen EU-Richtlinien zur Hochstufung erreicht haben, wird das Fahrzeug auch in Österreich als schadstoffarm anerkannt. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Sachverhalt in der Zulassungsbescheinigung oder alternativ durch eine vergleichbare behördliche Bestätigung eindeutig vermerkt wurde und diese Bestätigung im Fahrzeug mitgeführt wird.
Weitere Praxisinformationen rund ums erfolgreiche FuhrparkManagement finden sie auf unserem Fachportal Ekalog.
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Der Anmeldungs-Endspurt läuft: Wettbewerb Deutschlands sicherster LKW-Fahrer
ADAC und Scania suchen den/die sicherste/n Lkw-Fahrer/in Deutschlands 2010. Als Hauptpreis winkt ein Gutschein in Höhe von 3.000 Euro für eine Reise in die USA für 2 Personen sowie weitere attraktive Preise. Teilnehmen können alle hauptberuflichen Berufskraftfahrer/innen, die einen gültigen Führerschein der Klasse CE oder 2 besitzen.
Wie fahre ich möglichst vorausschauend und spare zusätzlich Kraftstoff? Welche Verkehrsregeln gelten in der EU? Wie rangiere ich mein Fahrzeug möglichst perfekt? Dies sind einige der Themen, die bei diesem Wettbewerb im Vordergrund stehen. Wer teilnehmen möchte, muss bei der Anmeldung zunächst einen kleinen Test mit mehreren Fragen beantworten. Die ausgewählten Fahrer nehmen dann an regionalen Ausscheidungswettbewerben teil, im Juli folgt das bundesweite Finale im Rahmen des ADAC Truck-Grand-Prix auf dem Nürburgring.
Zu den praktischen Aufgaben gehört beispielsweise ein Slalom-Parcours im Rückwärtsgang und Einparkübungen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, der die Aktion tatkräftig unterstützt.
Anmelden können Sie sich bis zum 28. Februar unter www.lkw-fahrerwettbewerb.de,
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