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Lesen Sie am 4. März in Logistik aktuell
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Wird die LKW-Maut ausgeweitet?
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Jahr ist noch jung - und die Wirtschaftsprognosen für die Logistikbranche sehen gar nicht schlecht aus. Doch das Umweltbundesamt könnte dafür sorgen, dass sich die Erholung im Transportgewerbe nicht so nachhaltig wie gewünscht einstellt: Wenn es nach dem Willen von Jochen Flasbarth, seines Zeichens Präsident des Umweltbundesamtes, geht, könnte eine Erweiterung der LKW-Maut auf das gesamte Straßennetz und auf kleinere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen für Transportunternehmer zur bitteren Realität werden. Mit dieser Maßnahme wolle man, so Flasbarth, den Kohlendioxid-Ausstoß verringern und damit dafür sorgen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht.
Zynisch gesehen, könnte dies in der Tat eintreten - dann nämlich, wenn immer mehr Transportbetriebe aufgrund der steigenden Abgabenlast pleitegehen und daher ihre LKW nicht mehr auf die Straßen schicken können. Der Vorschlag Flasbarths ist umstritten - und so bleibt zu hoffen, dass der Kelch der Mauterhöhung in der nahen Zukunft am Transportgewerbe vorbeigeht.
Dennoch muss damit gerechnet werden, dass auch künftig die Vorschriften in Sachen 'umweltfreundliche Antriebstechniken' veschärft werden. Das Thema "Alternative Antriebstechniken" steht auch auf dem derzeit in Genf stattfindenen Automobilsalon im Vordergrund, Stars der Autoausstellung sind Hybridfahrzeuge, sogar vor Ferrari und Lotus macht dieser Trend nicht halt.
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Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
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Vorsicht: Im Ausland erteilte Bußgelder werden in Deutschland kassiert!
Sofern Ihr Fahrer im Ausland ein Verkehrsvergehen verursacht hat und das Bußgeld über 70 € beträgt, wird voraussichtlich ab 1.10.2010 das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt. Diese Regelung gilt dann für das EU-Ausland und die Schweiz, mit der auch ein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Je nach Verjährungsfrist des Landes können alte Strafzettel bis zu 2 Jahre noch nachträglich eingetrieben werden.
Quelle: LogistikManager
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Mitarbeiter können zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden
Das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und auch das Bundesarbeitsgericht waren der Meinung, dass es zum Weisungsrecht des Arbeitgebers gehöre, sofern es betrieblich notwendig sei, dass ein Arbeitnehmer auch am Sonntag arbeiten muss.
Der klagende Arbeitnehmer war seit mehr als 30 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war Schichtdienst bei 40 Stunden Arbeitszeit vereinbart, bis dato musste er keine Sonntags- oder Feiertagsarbeit verrichten. Sonntagsarbeit war auch nicht Gegenstand des Arbeitsvertrags.
Aufgrund betrieblicher Notwendigkeit hat der Arbeitgeber den Antrag auf Sonn- und Feiertagsarbeit beim Landratsamt gestellt. Nach der Bewilligung durch das Landratsamt verlangte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, künftig im Rahmen der vereinbarten 40-Stunden-Woche auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.
Der Arbeitnehmer reichte daraufhin eine Klage gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein, um am Sonntag nicht arbeiten zu müssen. Alle 3 Instanzen, letztendlich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG), wiesen die Klage ab. Nach der Argumentation des Bundesarbeitsgerichts umfasst das Direktionsrecht auch die Festlegung, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, sofern Sonntagsarbeit im Tarif- und Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sei. Der Arbeitgeber benötige nur eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (BAG, Urteil vom 15.9.2009, Aktenzeichen: 9 AZR 757/08).
Quelle: FuhrparkManagement aktuell
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Steigende Logistik-Kosten erwartet
In seiner aktuellen Ausgabe stellt der Informationsdienst Einkaufsmanager eine neue Studie von PwC vor. Diese zeigt: Branchenexperten erwarten eine dauerhafte Belastung durch Emissionsabgaben und steigende Ölpreise. Der Klimawandel und wachsende Energiekosten stellen den Transport- und Logistiksektor vor große Herausforderungen. Nur gut die Hälfte der befragten Entscheider aus Industrie, Politik und Wissenschaft (52 %) halten es für wahrscheinlich, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in einzelnen Ländern bis zum Jahr 2030 maximal 80 % ausmachen wird und so das Klimaproblem unter Kontrolle zu bringen ist.
Die Mehrheit der befragten Branchenexperten rechnet damit, dass die Reduzierung von CO2-Emissionen sowie anderen Klimagasen eine Kernaufgabe wird und auf absehbare Zeit auch bleibt. Knapp 70 % von ihnen erwarten, dass im Jahr 2030 Emissionen in jedem Glied der Lieferkette gemessen, einem Verursacher zugeordnet und auf den Produktpreis aufgeschlagen werden, wie aus einer global durchgeführten Delphi-Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervorgeht.
Globalisierung unumkehrbar
Möglichst geringe Transportkosten werden in 20 Jahren ein wesentliches Kriterium bei Standortentscheidungen sein, glauben 59 % der Befragten der PwC-Studie. Trotz eines Trends zur Regionalisierung wird auch 2030 die globale Beschaffung nicht zum Ausnahmefall. So sind 71 % davon überzeugt, dass sich Transportkosten und Ressourcenverbrauch durch eine Steuerung der Warenströme in Echtzeit verringern lassen und die (globale) Beschaffung insgesamt effizienter machen.
Die Experten gehen davon aus, dass Transportkapazitäten in Zukunft flexibler und effizienter genutzt werden. So erwartet die Mehrheit, dass intelligente Verkehrsleitsysteme und eine Automatisierung der Transportmittel den Gütertransport bis 2030 revolutionieren. Die Studie Transportation & Logistics
2030: How will supply chains evolve in an energy-constrained, lowcarbon world? kann unter www.pwc.de kostenfrei bezogen werden.
Weitere aktuelle Informationen rund um Preisentwicklungen und Beschaffung lesen Sie auf unserem Fachportal www.ekalog.de.
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