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Lesen Sie am 10. März in Einkauf heute
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Haltet den Ladungsdieb!
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit der Wirtschaft geht es in vielen Bereichen wieder bergauf, in Gesprächen mit Unternehmern aus verschiedensten Branchen höre ich immer wieder, dass das Geschäft anzieht. Dies bestätigt auch der aktuelle Markit/BME-Einkaufsmanager-Index (EMI). Dieser Index erreichte im Februar den höchsten Stand seit Juni 2007.
Die Preise steigen in vielen Bereichen wieder an, Sie als Einkäufer müssen daher blitzschnell reagieren und mit der veränderten Situation geschickt umgehen. Bei dem massiven Druck, der auf den Einkaufsabteilungen lastet, passiert es in diesen Zeiten schnell, dass so mancher bei der Auswahl der Logistikdienstleister nicht ganz so genau hinschaut, wie es eigentlich angebracht wäre. Ein Problem, das zunehmend Sorgen bereitet, ist der Diebstahl von Ladung durch 'falsche' Logistikdienstleister. Wie Sie von vorneherein auf Nummer sicher gehen und sich vor Betrügern schützen, verrät Ihnen heute Jens Holtmann, Chefredakteur des Informationsdienstes Globaler Einkauf aktuell.
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Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Einkauf heute"
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Einkaufsmanager-Indices: Verhaltener Optimismus
Der Patient steht noch auf wackligen Beinen, so lautet das Fazit von Jens Holtmann, Chefredakteur des Informationsdienstes Globaler Einkauf aktuell, zu den aktuellen Einkaufsmanager-Indices.
Ein Unsicherheitsfaktor für die weitere wirtschaftliche Erholung ist die gestiegene Staatsverschuldung in den USA, der EU und in Asien. Sie wird auf lange Zeit das Wachstum dämpfen. Mehr als +3,7 % dürften in diesem Jahr nicht drin sein.
USA: Die Konjunkturdaten der vergangenen Wochen (abgesehen vom weiterhin problematischen Arbeitsmarkt) überraschen nicht nur, sie geben auch Hoffnung fürs nächste Quartal.
EU: Die zerrütteten Staatsfinanzen, vor allem Griechenlands, haben den Euro arg ins Taumeln gebracht. Von echter Erholung kann also keine Rede sein.
Japan: Mit den gestiegenen Exporten hat sich nicht nur die Gesamtstimmung im Land verbessert, gestiegen ist auch die Investitionslust der Unternehmen.
China/Asien: In allen Schwellenländern stampft die Konjunkturlokomotive immer lauter. Lauter werden aber auch die Stimmen, die wegen steigender Rohstoff- und Nahrungspreise vor Inflationsgefahren warnen.
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Schützen Sie sich vor Ladungsdiebstählen
Der Klau im Logistikbereich wird ein immer größeres Problem für Einkäufer, das berichtet der Informationsdienst Globaler Einkauf aktuell in seiner aktuellen Ausgabe. Als Frachtführer getarnt, schaffen dubiose Transportfirmen die teure Ladung bei nächstbester Gelegenheit beiseite. Um sich das Vertrauen von Einkäufern zu erschleichen, verwenden die Täter in der Regel gefälschte Konzessionen, Firmenbuchauszüge und Versicherungspolicen von tatsächlich existierenden Logistikfirmen. Dabei nutzen sie skrupellos die Bequemlichkeit und Unwissenheit ihrer Opfer aus. Häufig versäumen die es nämlich, genauer hinzuschauen, wem sie da eigentliche ihre Frachten anvertrauen.
Beachten Sie: In den meisten Fällen kommen die Versicherungen nicht für die Verluste auf, die durch Ladungsdiebstähle entstehen! Und das können fix fünf- bis sechsstellige Summen sein. So berichtet z. B. das Assekuranz-Unternehmen Schunk (www.schunck.de) von haarsträubenden Geschäftsvorfällen, bei denen Transportaufträge per Handy ausgehandelt wurden. Selbst Lieferketten von 6 und mehr Logistikern waren – ohne genaue Prüfung der Beteiligten – keine Einzelfälle. Wer so fahrlässig handelt, darf sich über den Schaden nicht wundern. Denn üblicherweise lehnen Versicherungsgeber bei extremer Sorglosigkeit jeglichen Schadensersatz ab.
PRAXIS-TIPP
Überprüfen Sie Ihre Transport-Policen daraufhin, ob bei einer Weitervergabe der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Besonders risikoreich: Online-Börsen
Licht und Schatten liegen bei den webbasierten Fracht- und Laderaumbörsen dicht beieinander. Auf der einen Seite bieten die IT-Handelsplätze schnelle und kostengünstige Transportlösungen, auf der Minusseite aber stehen Anonymität und Sicherheit. Ein idealer Tummelplatz für kriminelle Scheinfirmen. Bei Web-Angeboten heißt es deshalb, Anwärter und Angebote doppelt und dreifach zu prüfen:
- Wer meldet sich da (Ausdrucksweise, Argumentation)?
- Kann der Anbieter vertrauenswürdige Referenzen vorweisen (angegebene Namen und Adressen durch Nachfrage vor Ort überprüfen)?
- Hände weg von Angeboten, die nur aus Handy-Nummer und/oder E-Mail-Konto bestehen.
- Festnetzanschlüsse durch eine Inverssuche prüfen (www.klicktel.de/inverssuche).
- Sind Versicherungen und Verträge echt und standardgemäß, z. B. nach CMR (Nachfrage bei den Partnern und Versicherern)?
Mehr Tipps rund um den sicheren Einkauf auf internationalen Märkten lesen Sie auf unserem Fachportal Ekalog.
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CISG-Recht ausschließen
Viele Juristen empfehlen, die Geltung des UN-Kaufrechts auszuschließen und an dessen Stelle ein nationales Recht vollständig als für das Vertragsverhältnis maßgebend auszuwählen. Auch die häufig gelesene Formulierung Die Parteien vereinbaren die Geltung deutschen Rechts ist hierfür nicht ausreichend. Sie führt, da das UN-Kaufrecht Bestandteil des deutschen Rechts geworden ist, für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Geltung gerade nicht der Regelungen des BGB und HGB, sondern zur Anwendung des UN-Kaufrechts.
Der Grund für die Empfehlung der Juristen ist die Lückenhaftigkeit des UN-Kaufrechts. Weiterhin ist das UN-Kaufrecht weltweit unterschiedlich stark aufgenommen worden. Zudem unterliegt es der Interpretation durch die jeweiligen nationalen Gerichte und gegebenenfalls Schiedsgerichte, sodass ein großer Vorteil eines weltweit geltenden Rechts, nämlich die Herausbildung einer einheitlichen Praxis, auch durch das UN-Kaufrecht nicht verwirklicht werden konnte. Von den Gerichten wird das UN-Kaufrecht teilweise als Fremdkörper angesehen.
Wenig bekannt ist die Tatsache, dass das UN-Kaufrecht seit 1991 Bestandteil des deutschen Rechts ist und die bekannten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuchs (HGB) teilweise verdrängt, sobald Waren grenzüberschreitend gehandelt werden. Das ist in sämtlichen Staaten der Fall, die das CISG ratifiziert haben. Hierbei handelt es sich allein um 11 Staaten der EU. Nicht ratifiziert worden ist das Abkommen von Großbritannien, Irland, Griechenland und Portugal. International sind 74 Staaten beigetreten, nicht jedoch z. B. Japan.
Einige Ratifizierungsstaaten haben zwar die grundsätzliche Geltung als nationales Recht akzeptiert, haben jedoch nationale Besonderheiten durch einen Ratifizierungsvorbehalt zementiert.
Artikel 11 des UN-Kaufrechts sieht z. B. vor, dass ein mündlicher Vertragsabschluss ausreichend ist; er kann auch durch Zeugen bewiesen werden.
Quelle: EinkaufsManager
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Vorsicht: Dreister Betrugsversuch!
Unter dem Deckmantel des seriösen Logistik-Dienstleisters "FedEx" (www.FedEx.com) verschicken Internet-Betrüger zurzeit dubiose Zahlungsaufforderungen. Meist getarnt als "FedEx Delivery Service". In der E-Mail (fedex.deliveryunit6@live.com) erfährt der Adressat, dass ein Freund Fracht in seinem Namen aufgegeben hätte ("the Package was registered by your friend currently undergoing survey project with Construction Company in West Africa"). Alles sei auch schon bezahlt ("Shipping charges as well as Insurance fees have been paid by your colleague"). Nur die Zollgebühren stünden noch offen ("The only payment you are to make is £230 GBP to the FedEx Delivery Department for Customs delivery clarification forms").
Mehr Informationen finden Sie unter: www.fedex.com/de/about/fraudulent_use.html
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