EKALOG - Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark
EKALOG - SHOP - Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark
GRATIS-NEWSLETTER
  Kennen Sie schon unsere
kostenlosen E-Mail-Newsletter?


EINKAUF-HEUTE
Aktuelle Praxis-Tipps zum nationalen und globalen Einkauf
Anzeige
So meistern Sie als Einkäufer die Herausforderungen 2010

Die Märkte sind derzeit mächtig in Bewegung, wer sich als Einkäufer stets auf dem Laufenden halten will, ist auf aktuelle und verlässliche Informationen angewiesen. Jens Holtmann, einer der bekanntesten und renommiertesten Einkäufer Deutschlands, hält Sie in dem Fachinformationsdienst EinkaufsManager auf dem Laufenden, gibt Ihnen viele Praxis-Tipps rund um den erfolgreichen Einkauf im In- und Ausland.

Fordern Sie Ihr Gratis-Testpaket  jetzt an und sichern Sie sich folgende 3 Geschenke:

Geschenk 1: Der top-aktuelle Einkäufer-Spezialreport "Erfolgreich einkaufen in der Rezession" – voll mit brandaktuellen Einkäufer-Tipps, wie Sie die Krise zur Optimierung des Einkaufs nutzen – und zum Top Performer des Einkaufs werden! Dieser einzigartige, nirgendwo sonst erhältliche Spezialreport kommt sofort per pdf-Download zu Ihnen. Klicken Sie einfach hier!

Geschenk 2: Die aktuelle Ausgabe des EinkaufsManager! Damit Sie sich ganz in Ruhe und persönlich davon überzeugen können, dass das, was wir Ihnen hier erzählen, auch 100-prozentig stimmt.

Geschenk 3: Ihr zusätzliches und ganz exklusives Dankeschön – wenn Sie schnell antworten: Per PDF-Sofort-Download die brandneue, nirgendwo sonst erhältliche Sammlung der geheimen Verkäufertricks – und wie Sie als Einkäufer siegreich gegenhalten.

Sichern Sie sich jetzt Ihr Gratis-Testpaket!
 
 
Tipps und News für Einkäufer am 17. März 2010
 
 
Wie sicher sind Ihre vertraulichen Daten auf Netbook und Laptop?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Frühlingszeit ist Messezeit - viele Einkäufer sind in diesen Tagen unterwegs, um neue Kontakte zu knüpfen und interessante Lieferanten im In- und Ausland zu finden. Zur Grundausstattung des modernen Einkäufers gehören neben dem Handy auch Netbook oder Laptop. Die mobilen Geräte sind überaus praktisch, die Zeit in der Bahn oder im Flugzeug lässt sich produktiv nutzen, um Treffen vor- oder nachzubereiten, wichtige Daten mitzunehmen und diese per Mausklick abrufen zu können.

Doch die Bequemlichkeit hat ihren Preis: Wer beispielsweise in die USA reist, sollte sich nicht nur auf strengste Sicherheitskontrollen am Flughafen und ein oft langwieriges Procedere vor der 'Immigration' einstellen: Die US-Zöllner zeigen oft besonderes Interesse an den mitgebrachten Daten auf Ihrem Laptop. Der Grund: Nach den Anschlägen des 11. September herrscht bei den Amerikanern die Angst, Einreisende könnten auf ihren tragbaren Computern Pläne für terroristische Anschläge mit im Gepäck führen. Ganze Festplatten oder Speichermedien werden zuweilen bei der Einreise von den Zöllnern kopiert.

Ihnen ist bei dem Gedanken nicht wohl, dass Außenstehende Zugriff auf Ihre vertraulichen Daten haben? Dann empfehle ich Ihnen die Lektüre des Beitrags 'Laptops & Co.: Das unterschätzte Reiseriskio' in dem Ihnen Jens Holtmann, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes Rohstoffeinkauf aktuell, zeigt, welche Länder es bei der Kontrolle besonders genau nehmen - und wie Sie Ihre Daten vor dem Zugriff von außen schützen.


Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Einkauf heute"
 
 
 
Laptop & Co.: Das unterschätzte Reiserisiko

Elektronisches Equipment kann im Ausland für allerhand Ärger sorgen: Unrühmlich bekanntgeworden sind vor allem die Laptop-Kontrollen der US-Zollbehörden. Aber auch anderswo machen sich Zöllner gern mit nur schwer nachvollziehbarer Strenge über Speicherkarten, Handys und MP3- Player her.

Erhöhte Datenunsicherheit
Ursprung dieser rigiden Kontrollen waren die Terroranschläge vom 11. September 2001. Die seinerzeit von der Bush-Administration erlassenen Kontrollregeln setzten den 4. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung via Obersten Gerichtshof immer wieder außer Kraft, nach dem jegliche Privatsphäre vor unberechtigten Durchsuchungen zu schützen sei.

In einer Art Grauzone-Regelung erlaubte das Gericht Durchsuchungen von Gepäck und anderen Gegenständen (Handys, Kameras, Laptops, Memorysticks usw.) auch ohne Vorliegen besonderer Umstände (without probable causes) oder Verdachtsmomente sowie ohne richterliche Anordnung (border-search exception).

Weltweite Proteste

Interessenverbände in aller Welt, darunter auch der Berliner Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM, www.bitkom.de), sind gegen diese Undercover-Methoden Sturm gelaufen.

Vor allem richteten sich die Proteste gegen die gängige Praxis der US-Behörden, aus übertriebener Terrorangst die Datensätze ganzer Festplatten und Speichersticks von Einreisenden zu kopieren. Washington wiegelte zwar immer wieder ab und meinte, dass derartige Untersuchungen nur einen Bruchteil der 400 Millionen USA-Besuche pro Jahr beträfen. Aber wer zu diesem Bruchteil gehörte, hatte nicht nur viel Frust ertragen müssen, sondern oft auch die Beschlagnahme seiner IT-Geräte.

Warten auf Obama
Vor einem Jahr ruhten dann alle Hoffnungen auf dem neuen Präsidenten, Barack Obama. Sein „Yes, we can” sollte auch die rigiden Sicherheitsbarrieren durchlässiger und die Kontrollvorgänge transparenter machen. Die Amerikaner sollten vor allem von ihrer fixen Idee Abschied nehmen, Terroristen würden Notebooks mit Daten ihrer nächsten Attacke bei der Einreise mit sich herumschleppen.

Davon aber sind die US-Behörden nach wie vor weit entfernt. Das oberste Gericht (Supreme Court of the United States, www.supremecourtus.gov) konnte sich bis dato jedenfalls nicht zu einer eindeutigen Stellungnahme durchringen.

Praxis-Tipp: Überlegen Sie deshalb bei einer Amerikareise, welche Daten Sie unterwegs tatsächlich brauchen. Vieles können Sie auch zentral auf einem Server hinterlegen, auf den Sie von überall auf der Welt zugreifen können.

Das Risiko Verschlüsselung
Aber nicht nur in den USA kann es bei der Einreise Verdruss geben. Aus Angst vor Datenklau verschlüsseln beispielsweise viele Geschäftsleute relevante Dateien auf ihren Laptops, in der Regel durch schwer knackbare Profiprogramme, so genannte starke Kryptografen, da die Verschlüsselungen gängiger Betriebssysteme (Windows, Linux usw.) keinen wirklichen Schutz bieten.

Diese Verschlüsselungen sind auch für Staatsbehörden (Zoll, Polizei) nicht ohne Weiteres zu knacken. Darum haben Russland und China schon 1995 bzw. 1999 die private und betriebliche Nutzung von in ihren Ländern nicht lizenzierten Systemen verboten. Im Ernstfall kann es Ihnen also passieren, dass die Zöllner in Moskau oder Shanghai Ihren Laptop konfiszieren, nur weil dort das Verschlüsselungsprogramm unbekannt ist.

Ein Praxisfall
Andere Staaten haben die so genannte „Verpflichtung des Nutzers” (Commitment of the user) eingeführt. Demgemäß müssen Einreisende im Bedarfsfall verschlüsselte Daten auf Laptops, Speicherkarten usw. nach behördlicher Anforderung entschlüsseln. „Zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten, zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Verteidigung ökonomischer Interessen” war z. B. im Oktober 2007 in Großbritannien die 3. Präambel des „Regulation of Investigatory Powers Act 2000” in Kraft getreten. Sie legitimierte die britischen Behörden, unter bestimmten Voraussetzungen die Preisgabe des Passworts von den Nutzern zu erzwingen. „Kommt der Benutzer der Aufforderung zur Entschlüsselung nicht nach, kann er mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden.”

Die „bestimmten Voraussetzungen” sind aber so schwammig formuliert, dass sie praktisch auf jeden Kontrollfall zutreffen. Und genau das geschah am Flughafen London-Heathrow im September 2008. Ein aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückkehrender 49-jähriger Ingenieur hatte seinen firmeneigenen Laptop dabei und etliche Daten nach einem dem britischen Zoll bekannten Kryptografen- System verschlüsselt. Die Zöllner verlangten bei einer Routineuntersuchung das Passwort, doch der Mann weigerte sich, es preiszugeben.

In der Folge wurde der Ingenieur erst verhaftet, und danach machten sich Sicherheitsexperten über den Verschlüsselungscode her. Sie knackten ihn auch. Neben technischen Zeichnungen von Kraftwerksturbinen fanden sie Badefotos eines nicht mehr ganz jungen Paares an einem Strand in der Nähe von Dubai. Bekleidet, wie es Landessitte und kulturelle Gepflogenheiten vorschreiben. Die Personen auf dem Foto waren der Ingenieur und seine Ehefrau. Die nämlich hatte der Mann, ohne seine Firma davon zu informieren, auf Betriebskosten mit auf Geschäftsreise genommen.

Mehr zum Thema Verschlüsselung  erfahren Sie unter: http://rechten.uvt.nl/koops/cryptolaw



Anzeige
Schalten Sie jetzt Ihre Effektivitätsturbos ein!

Hohe To Do-Stapel? Knappe Termine? Immer unter Druck? Nie richtig fertig? – Mit Hilfe der 11 wichtigsten Effizienzstrategien schaffen Sie sich ein für alle Mal optimale Bedingungen für ein effektives und konzentriertes Arbeiten. Erfahren Sie wie Sie....
  • Aufschieberitis bekämpfen
  • Häufiger Nein sagen
  • Prioritäten setzen
  • Der Papierflut trotzen... und vieles mehr.
Bestellen Sie jetzt Die besten Effektivitätsturbos – 110 Tipps für Ihren persönlichen Erfolg (inkl. CD)  und erleben Sie den spürbaren Zeitgewinn und die neue frische Energie am Schreibtisch und im Büro.

 
 
 
Steigende Logistik-Kosten erwartet

In seiner aktuellen Ausgabe stellt der Fachinformationsdienst Rohstoffeinkauf aktuell eine neue Delphi-Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) vor. Diese zeigt, dass Branchenexperten eine dauerhafte Belastung durch Emissionsabgaben und steigende Ölpreise erwarten. Der Klimawandel und wachsende Energiekosten stellen den Transport- und Logistiksektor vor große Herausforderungen.

Nur gut die Hälfte der befragten Entscheider aus Industrie, Politik und Wissenschaft (52 %) halten es für wahrscheinlich, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in einzelnen Ländern bis zum Jahr 2030 maximal 80 % ausmachen wird und so das Klimaproblem unter Kontrolle zu bringen ist.

Die Mehrheit der befragten Branchenexperten rechnet damit, dass die Reduzierung von CO2-Emissionen sowie anderen Klimagasen eine Kernaufgabe wird und auf absehbare Zeit auch bleibt. Knapp 70 % von ihnen erwarten, dass im Jahr 2030 Emissionen in jedem Glied der Lieferkette gemessen, einem Verursacher zugeordnet und auf den Produktpreis aufgeschlagen werden.

Globalisierung unumkehrbar
Möglichst geringe Transportkosten werden in 20 Jahren ein wesentliches Kriterium bei Standortentscheidungen sein, glauben 59 % der Befragten der PwC-Studie. Trotz eines Trends zur Regionalisierung wird auch 2030 die globale Beschaffung nicht zum Ausnahmefall. So sind 71 % davon überzeugt, dass sich Transportkosten und Ressourcenverbrauch durch eine Steuerung der Warenströme in Echtzeit verringern lassen und die (globale) Beschaffung insgesamt effizienter machen.

Die Experten gehen davon aus, dass Transportkapazitäten in Zukunft flexibler und effizienter genutzt werden. So erwartet die Mehrheit, dass intelligente Verkehrsleitsysteme und eine Automatisierung der Transportmittel den Gütertransport bis 2030 revolutionieren. Die Studie „Transportation & Logistics 2030: How will supply chains evolve in an energy-constrained, lowcarbon world?” können Sie unter www.pwc.de kostenfrei beziehen.

Quelle: Rohstoffeinkauf aktuell

 
 
 
AGB und UN-Kaufrecht

Als Global Sourcer schließen Sie in der Regel „grenzüberschreitende Verträge” ab. Das gilt übrigens auch für den Einkauf innerhalb der EU! Ihre deutschsprachigen Standardverträge sind per se im internationalen Handel also nicht rechtsgültig. Prüfen Sie deshalb genau, ob sie den Vorschriften des UN-Kaufrechts genügen (Art. 14 ff. i. V. m. Art. 8 oder nach Art. 7 Abs. 2 CISG). Meist müssen Sie Ihre Verträge und AGBs den CISG-Regeln anpassen (Convention on Contracts for the International Sale of Goods: CISG).

Und das heißt, Verträge und AGBs müssen als Mindeststandard auch in englischer Fassung vorliegen. Erst dann sind die AGBs wirksam und können in einen Liefervertrag mit einbezogen werden. Ist nicht Englisch als Verhandlungs- oder Vertragssprache festgelegt, empfiehlt es sich, Verträge und eigene AGBs in der Heimatsprache des Zulieferers abzufassen.

Quelle: Rohstoffeinkauf aktuell

 
 
 
BMEnet GmbH prämiert Ausschreibungsplattform TC eBid

Die BMEnet GmbH hat die elektronische Ausschreibungsplattform TC eBid der TimoCom Soft- und Hardware GmbH  mit dem Gütesiegel 'Frachteinkauf' ausgezeichnet.

Das webbasierte Tool optimiert das Kontraktgeschäft für die Transportbranche. Das Programm vereinfacht die Geschäftsabläufe zwischen Spediteuren und der verladenden Wirtschaft in 44 europäischen Ländern und bietet ausschreibenden Unternehmen nach eigenen Angaben einen hohen Grad an Prozessautomatisierung.

Verlader können langfristige oder projektbezogene Transportangebote einem Pool von insgesamt 30.000 geprüften Transport-Dienstleistern offerieren. Analyse- und Filterfunktionen unterstützen die ausschreibenden Unternehmen, Markt- und Preistransparenz zu generieren.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des BME ....


Kontakt:
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Fragen an die Redaktion: Bettina.steffen@ekalog.de
Technische Probleme: webmaster@vnr.de
Produktinformationen: info@vnr.de

Haftungsausschluss und Vervielfältigung
Sämtliche Beiträge und Inhalte sind journalistisch recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Weiterhin ist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Newsletter angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlags zeigen. Vervielfältigungen jeder Art, als auch die Aufnahme in andere Online-Dienste und Internet-Angebote oder die Vervielfältigung auf Datenträger, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Genehmigung der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erfolgen.

Sicherheitsgarantien
Wir wissen das Vertrauen, das unsere Leser/-innen in uns setzen, zu schätzen. Deshalb behandeln wir alle Daten, die Sie uns anvertrauen, mit äußerster Sorgfalt. Mehr dazu lesen Sie in unseren Sicherheitsgarantien, indem Sie den nachfolgenden Link anklicken: Sicherheitsgarantien

Impressum
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service von Ekalog,
ein Verlagsbereich des Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG
Redaktion: Bettina Steffen
Theodor-Heuss-Str. 2-4
D-53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 55 05 55
F ax: 02 28 - 36 82 923
E-Mail: Bettina.steffen@ekalog.de

USt.-ID: DE 812639372 | Amtsgericht Bonn, HRB 8165 | Vorstand: Helmut Graf

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Norman Rentrop

© 2010 Fachverlag für Einkauf, Logistik und Beschaffung. Alle Rechte vorbehalten.