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Frühlingsfreuden für Ihren Schreibtisch!
"Menschen, die dazu neigen, sich in ihrer Unordnung einzurichten, wirken nicht kompetent und gut organisiert." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13./14.3.2010)
Ist auch bei Ihnen Ordnung mehr Wunsch als Realität? Nutzen Sie unser einmaliges Angebot (es kommt nicht wieder!), und testen Sie jetzt das Praxishandbuch: Einfach organisiert! zu sonnigen Frühjahrskonditionen!
JA, ich möchte im Frühling endlich aufatmen und jetzt gleich mehr über das einmalige Angebot erfahren!
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Lesen Sie am 29.04. in Logistik aktuell:
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Logistik-Trend der Zukunft: Nachhaltigkeit
Liebe Leserin, lieber Leser,
mehr als 330 Veranstaltungen und rund 29.000 Teilnehmer - so lautet die Erfolgsbilanz des von der Bundesvereinigung Logistik (BVL) initiierten 'Tag der Logistik', der am 15. April 2010 stattfand. Die Besucher informierten sich über dieses faszinierende, doch in der Öffentlichkeit meist nur wenig präsente Thema. Praktiker und Branchenexperten nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Herausforderungen und Zukunftstrends zu informieren.
Einige der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre sieht Raimund Klinkner, Vorstandsvorsitzender der BVL, in den Themen Qualifizierung und Nachhaltigkeit (Stichwort 'Grüne Logistik').
Fakt ist: Gerade die Krise hat die Menschen dafür sensibilisiert, dass unsere Ressourcen endlich sind und man damit behutsam umgehen sollte. Tipps, wie Sie mit Nachhaltigkeit etwas für die Umwelt tun und dabei auch noch die Kosten senken, finden Sie heute in unserer Know-how-Bibliothek.
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Beste Grüße sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
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Grenzüberschreitender Verkehr: Fahren mit Licht am Tag
Es gibt in Europa keine einheitlichen Regelungen zum Fahren mit Abblendlicht am Tag. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht über die Vorschriften der europäischen Länder aufgelistet.
In folgenden Ländern ist Fahren mit Licht am Tag ganzjährig vorgeschrieben:
- Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Russland (außerhalb geschlossener Ortschaften), Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Tschechische Republik
In folgenden Ländern gilt eine zeitlich begrenzte Regelung:
Bulgarien: vom 1. November bis 31. März
Bitte denken Sie daran Ihre Fahrer zu informieren, denn die Bußgelder sind sehr hoch!
Quelle: FuhrparkManagement aktuell
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Vor dem Einbau von GPS-Systemen: Betriebsrat und Personalrat fragen!
Auf die Hilfe von GPS- und Navigationsgeräten mag heute kaum noch jemand verzichten, helfen sie einem doch, sein Ziel auch bei schwierigen Verkehrslagen sicher zu finden. Darüber hinaus lassen sich so eine Reihe von hilfreichen Zusatzfunktionen nutzen, die noch mehr und sogar wettbewerbsverbessernde Vorteile bieten. So können Sie bei telematikgestützten Geräten immer feststellen, wo Ihre Fahrzeuge unterwegs sind, und beispielsweise Ihre Kunden rechtzeitig informieren, wenn die begehrte Lieferung noch im Stau steckt.
Bei Fahrzeugdiebstahl können solche Einrichtungen helfen, den Standort des gestohlenen Fahrzeugs festzustellen. Ist eine solche Lösung mit an Bord, können Sie bei Ihrer Versicherung oft günstigere Prämien aushandeln. Doch wo viel Licht ist, ist auch immer Schatten. Denn Sie dürfen solche Geräte nicht ohne die Zustimmung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats einbauen lassen.
Das hatte nämlich ein norddeutscher Kollege getan. Als der Betriebsrat von dem Einbau erfuhr, teilte er dem verdutzten Mann mit, dass dieser Einbau ohne die Zustimmung der Personalvertretung über eine Betriebsvereinbarung nicht rechtens sei und die Geräte wieder zu entfernen seien.
Da unser Kollege aber der Meinung war, der Betriebsrat müsse nur über den Einbau solcher Geräte informiert werden und hätte kein Mitbestimmungsrecht, beließ er die Geräte in den Fahrzeugen. Daraufhin strengte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Kaiserslautern an, in der er beantragte, dem Unternehmen den Ausbau vorzuschreiben.
Darüber hinaus beantragte er, dass das Gericht für jeden Tag, an dem die Geräte bis zur Einigung der Betriebspartner in den Fahrzeugen verblieben, ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt.
Das Unternehmen beteuerte hingegen vor Gericht, dass der GPS-Einbau nur dazu diene, festzustellen, wo sich das betreffende Fahrzeug befindet, aber in keinem Fall eine Überwachung des Fahrpersonals stattfindet. Dies sei schon durch die Auswertung der Fahrtenschreiberdaten möglich.
Doch unser Kollege konnte mit dieser Argumentation das Gericht nicht überzeugen. Für dieses reichte nämlich aus, dass sich solche Überwachungsszenarien technisch leicht realisieren lassen, um eine zwingende Mitbestimmungspflicht auszulösen. Die Geräte mussten also wieder ausgebaut werden. (ArbG Kaiserslautern, Beschluss vom 27.8.2008, Az. 1 BVGa 5/08)
Mein Tipp: Wollen Sie solche Geräte einsetzen, sollten Sie den Betriebsrat immer frühzeitig einbinden. Bereiten Sie sich hierzu gut vor, indem Sie einerseits herausarbeiten, welchen Nutzen Sie aus dieser Lösung ziehen wollen, und – was fast noch wichtiger ist – zeigen Sie auf, wie Sie technisch verhindern wollen, dass die Daten zur Personalüberwachung eingesetzt werden können.
Quelle: LogistikManager
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