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Ist Ihnen eigentlich klar, welchen Haftungsrisiken Sie als Fuhrparkleiter gegenüberstehen, wenn Sie nicht höllisch aufpassen?
Schon diese 3 Alltags-Beispiele veranschaulichen es ganz deutlich:
1. Ladungssicherung: Jährlich entstehen einige 100 Mio. Euro Schaden durch mangelhafte Ladungssicherung. Schlimmer noch: Unbeteiligte Verkehrsteilnehmer werden durch verrutschte oder heruntergefallene Ladung verletzt oder getötet. Die Folgen für Sie als Fuhrparkleiter und auch für Ihr Unternehmen können gravierend sein. Denn zum einen verweigern die Versicherungen die Regulierung oder fordern ihre Ausgaben von Ihnen bzw. Ihrer Firma zurück. Zum anderen drohen Ihrem Fahrer und Ihnen (!) in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen - Geld oder sogar Freiheitsstrafen!
2. Stellenbeschreibung: Wenn Sie sich nicht auf eine klar definierte Stellenbeschreibung stützen können, sind Sie schlicht und ergreifend für alles verantwortlich und haben ganz schnell mehr rechtliche und auch finanzielle Probleme am Hals, als Ihnen lieb ist. Das hängt damit zusammen, dass Sie zwar für das Verhalten Ihrer Fahrer geradestehen müssen, diese Ihnen aber oft nicht disziplinarisch unterstellt sind.
3. Navigationsgeräte: Selbst der Einsatz von mobilen Navigationsgeräten kann Sie teuer zu stehen kommen, wenn Sie Ihren Fahrern unüberlegt die Erlaubnis dazu erteilen! Kommt es nämlich während einer Dienstfahrt dadurch zu einem Unfall, und wird hierbei ein Fahrzeuginsasse verletzt, dann wird die Berufsgenossenschaft Sie und Ihr Unternehmen mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit in Regress nehmen.
Siegfried W. Kerler, Buchautor und Chefredakteur des Fachinformationsdienstes FuhrparkManagement aktuell, zeigt Ihnen wie Sie sich vor Risiken wie diesen schützen!
Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie Sie 2010 auf der sicheren Seite sind.
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Lesen Sie am 06. Mai in Logistik aktuell:
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Was machen eigentlich Ihre Kollegen?
Liebe Leserin, lieber Leser,
über 28.000 Logistik-Interessierte nutzten vor wenigen Wochen die Gelegenheit, sich im Rahmen des Tags der Logistik über Trends und Entwicklungen in dieser spannenden Branche zu informieren und sich vor Ort ein Bild davon zu machen, wie andere Unternehmen ihre Abläufe zu gestalten.
Denn gerade von Kollegen kann man so manches lernen, sich den einen oder anderen Kniff abschauen oder Tipps für aktuelle Herausforderungen bekommen. In der Praxis sieht es leider oft so aus, dass für den persönlichen Erfahrungsaustausch oder den Besuch bei Logistik-Kollegen im Alltagsstress einfach nicht genug Zeit ist.
In unserer neuen Serie "Kollegen über die Schulter geschaut" stellen wir Ihnen Kurz-Videos vor, in denen Logistiker aus unterschiedlichen Branchen "aus dem Nähkästchen" plaudern. Dies ist zwar kein Ersatz für den intensiven persönlichen Erfahrungsaustausch - doch als Gedankenanstoß gut geeignet!
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Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
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Verlängerung der Förderprogramme De-Minimis bis zum 30.6.2010
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm der De-Minimis-Beihilfen bis zum 30.6.2010 verlängert wird. Gemäß der ursprünglichen Antragsfrist sollten die Anträge bis zum 31.3.2010 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorliegen.
Geplant ist auch eine Aufstockung von 1.400 auf 2.000 € je mautpflichtigem Lastkraftwagen (ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht). Auch die Aufstockung des Jahreslimits pro Unternehmen von 33.000 € ist im Gespräch. Der Eingang des Formblatts beim Bundesamt gilt als Datum der Antragstellung.
Der Grund für diese Verlängerung ist, dass der Fördertopf, wie im vorherigen Jahr, bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde. Nehmen Sie deshalb den bürokratischen Aufwand auf sich und stellen Sie den Antrag – es lohnt sich. Und: Gerade in der heutigen schwierigen Zeit sollte man kein Geld verschwenden.
Die Fördermittel werden im Windhundverfahren – also in der Reihenfolge des Eingangs – bewilligt. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhinweise, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen auf der Internetseite des BAG zur Verfügung.
Mein Tipp: Des Weiteren können Informationen über Förderungen und zinsgünstige Darlehen, wie zum Beispiel das KfW-Förderprogramm für Euro-5- und EEV-Fahrzeuge, unter www.kfw-foerderbank.de eingesehen werden.
Diese Förderungen können allerdings in der Regel nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern nur über die Hausbank, die dann zusammen mit Ihnen den Antrag stellen muss.
Weitere Tipps rund um den Fuhrpark lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe von FuhrparkManagement aktuell.
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Kollegen über die Schulter geschaut: Lagerlogistik bei Hess Natur
Hess Natur ist einer der großen Versender von Naturtextilien. Das Unternehmen führt 900-1.000 Modelle und ca. 8.000 Artikelpositionen pro Saison - da versteht es sich, dass die Logistik reibungslos funktionieren muss.
In einem Video auf YouTube stellen zwei Hess-Lagerlogistiker vor, welchen Weg ein Päckchen in ihrem Versandhaus nimmt.

Zum Betrachten des Videos klicken Sie bitte auf das Bild oder auf diesen Link.
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Musterurteil Ladungssicherung: In der Praxis können Sie auch von den VDI-Richtlinien abweichen
Nach den Bestimmungen in § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie die Ladung so sichern, dass selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung die Ladung noch sicher steht. Diese Sicherung muss nach den anerkannten Regelungen der Technik vorgenommen werden.
In der Praxis geht man davon aus, dass über diese Gesetzesformulierung die VDI-Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen vom Gesetzgeber durch die Hintertür zwingend vorgeschrieben wird. Dieser Sachverhalt wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit dem Beschluss vom 6.8.2009 relativiert. Das Gericht war der Meinung, dass diese VDI-Richtlinien grundsätzlich schon gelten, allerdings nicht als Dogma.
Sie seien nicht schematisch anzuwenden, sondern unterliegen als objektives Sachverständigengutachten der richterlichen Nachprüfung, und deshalb sei eine Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung notwendig.
Das heißt, dass Sie in der Praxis eine gleichwertige oder sogar bessere Methode als die der VDI-Richtlinie für die Ladungssicherung anwenden können, ohne dafür bestraft zu werden. Es bleibt bei dem Ladungssicherungsgrundsatz: Die Ladung muss so gesichert werden, dass sie unbeschadet bleibt und keine Gefährdung für Dritte von ihr ausgeht! Die Hauptverantwortung tragen der Absender, der Fahrer und der Fahrzeughalter (Fuhrparkleiter).
Unser Tipp: Damit Sie – falls Sie eine abweichende, günstigere Methode gefunden haben – bei Kontrollen keine Beanstandungen fürchten müssen, lassen Sie von einem Gutachter einen Fahrversuch machen. Eine im Fahrzeug mitgeführte Kopie der Dokumentation des Gutachters verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.
Quelle: FuhrparkManagement aktuell
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Der Container zum Falten
Einen Container zum Falten stellt der Trendletter in seiner aktuellen Ausgabe vor. Entwickelt hat ihn der holländische Ingenieur Rene Giesbergs. Die Transportbox besteht aus Fiberglas-Verbundstoff und wiegt 25 % weniger als das Standardmodell aus Stahl.
Leer lässt sich der so genannte Cargoshell-Container zusammenfalten. Das spart Platz, zum Beispiel auf Frachtschiffen, die von Nordamerika nach China fahren (auf dem Weg in die Volksrepublik sind sie üblicherweise halbleer).
Unsere Prognose: Eine gute Idee – die allerdings gegen die Marktmacht des billigeren Stahlcontainers chancenlos sein dürfte.
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